Neue Westfälische (Bielefeld): Korrigierte Fassung:
Verbraucherschutz
Klarheit und Wahrheit
WOLFGANG MULKE, BERLIN
ID: 273915
und gut. Künftig sollen Firmen und Produkte öffentlich beim Namen
genannt werden, wenn sie gegen das Gebot der Klarheit und Wahrheit
bei der Gestaltung und Kennzeichnung von Lebensmitteln verstoßen.
Hinter den Kulissen läuft die Nahrungsmittelindustrie Sturm gegen das
Vorhaben. Hoffentlich bleibt Ilse Aigner standhaft. Denn viele Kunden
haben die Nase voll von hohlen Aussagen und irreführenden
Versprechen. Es ist höchste Zeit, dass diese Unzufriedenheit auch
öffentlich diskutiert wird.Trotz gegenteiliger Versprechen setzen
einige Unternehmen der Lebensmittelindustrie weiterhin auf die
Täuschung der Verbraucher. In der Regel verstoßen die Firmen dabei
nicht einmal gegen Gesetze. Kein Wunder, dass die Wirtschaft sich
gegen eine Art Internet-Pranger wehrt. Der Widerstand erfolgt nicht
ganz zu Unrecht. Denn bislang hat es die Bundesregierung versäumt,
irreführende Kennzeichnung und Aufmachungen zu unterbinden. Das muss
Aigner schleunigst nachholen. Imitate müssen als solche erkennbar
sein, Geschmacksverstärker und Süßstoffe auch.
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Sitz für Deutschland im UN-Sicherheitsrat
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Datum: 12.10.2010 - 19:51 Uhr
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