Bauanträge bis zum Jahresende einreichen und Steuervorteile nutzen
Berlin, 14. Oktober 2010 - Wer den Steuerstundungseffekt beim Kauf oder Bau einer Immobilie nutzen will, muss schnell handeln. Denn eine neue EU-Richtlinie sieht vor, dass der Vorsteuerabzug ab 2011 nur noch für den gewerblich genutzten Gebäudeteil zulässig ist.
Wird beispielsweise ein Gebäude samt Grund und Boden zum Kaufpreis von einer Million Euro netto erworben, so fallen bei einem Satz von 19 Prozent darauf 190.000 Euro Vorsteuer an. Nutzt der Unternehmer das Haus zur Hälfte privat, so beträgt die Vorsteuer für diesen Teil somit 95.000 Euro. Die private Nutzung ist zwar wiederum als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Da der Gesetzgeber hierfür aber eine Verteilung auf zehn Jahre zulässt, fallen jährlich nur 9.500 Euro Umsatzsteuer an. Aus der Differenz zwischen der abzugsfähigen Vorsteuer von 95.000 Euro und der zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer von jährlich 9.500 Euro entstehen damit handfeste Liquiditätsvorteile für das Unternehmen, die letztlich zu beachtlichen Zinsersparnissen führen. Kann aufgrund einer zusätzlichen Liquidität von 95.000 Euro beispielsweise auf ein mit fünf Prozent verzinstes Darlehen in gleicher Höhe verzichtet werden, so resultiert daraus ein Finanzierungsvorteil in Höhe von 4.750 Euro.
Solche Vorteile soll es nach der neuen EU-Richtlinie, deren Umsetzung im Jahressteuergesetz der Bundesregierung bereits vorgesehen ist, nicht mehr geben. Laut Regierungsplänen wird die Richtlinie künftig nur dann nicht zur Anwendung kommen, wenn die Anschaffung oder der Beginn der Herstellung vor dem 1. Januar 2011 liegt. Wer also beim Kauf oder Bau einer gemischt genutzten Immobile noch die alte Regelung nutzen will, sollte diese Zeitgrenze im Auge behalten und dem entsprechend noch in diesem Jahr handeln.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com
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Datum: 14.10.2010 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 14.10.2010
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