Tipps für den Alltag/Urteil / Parken auf eigene Gefahr / Herabfallende Eicheln oder Kastanien gehören zum allgemeinen Lebensrisiko (mit Bild)
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(ots) -
Wer sein Auto im Herbst unter einer Eiche abstellt, muss, wie die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung mitteilt, wissen, was er tut. Für
Dellen oder Beulen, die herabfallende Früchte hinterlassen, ist der
Kfz-Halter darum selber zuständig. Diese Ansicht vertreten zumindest
die Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 219/08) und das Amtsgericht
Potsdam (Az. 20 C 55/09) in ihren Urteilen. Anders als bei
herabfallenden morschen Ästen sei der Besitzer nicht verpflichtet,
jemanden vor dieser Gefahr zu schützen. Es liege nun einmal in der
Natur der Sache, dass ein Baum im Herbst Früchte träg,
dementsprechend handele es sich beim Herabfallen von Eicheln und
Kastanien lediglich um ein allgemeines Lebensrisiko. Wollte der
Besitzer das ausschließen, müsste er seine Bäume total
zurückschneiden. Dies hielten die Gerichte wiederum für nicht
zumutbar. Zudem sei es unter ökologischen und naturschützerischen
Aspekten auch nicht wünschenswert.
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Die Hintergründe eines erschütternden Justizfalls werden am 20. Oktober um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen geschildert / Film vorab im SWR-Vorführraum">
Datum: 15.10.2010 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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