Selbstanzeige wird eingeschränkt
Nach dem Ankauf von CDs mit den Daten potenzieller Steuerhinterzieher stieg im ersten Halbjahr 2010 die Anzahl der Selbstanzeigen um fast 1000 Prozent. Lag die Durchschnittsrate in den Vorjahren bei 2000 Selbstanzeigen pro Jahr, wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres fast 20.000 Selbstanzeigen registriert. Nun gerät die Selbstanzeige in die politische Diskussion - mit zweifelhaften Folgen.
Diese Hürde hatte kürzlich der Bundesgerichtshof in einem Aufsehen erregenden Urteil aufgestellt (1 StR 577/09). Der Gesetzgeber möchte diese Rechtssprechungsänderung nunmehr gesetzlich zementieren und der in der Praxis häufig anzutreffende Teilselbstanzeige den Garaus machen. "Wer sich nur scheibchenweise offenbart, kann insgesamt nicht in den Genuss von Straffreiheit kommen", erläuterte der Stuttgarter Finanzminister Willi Stächele (CDU). Auch ein Strafzuschlag von 5 Prozent werde befürwortet. Hingegen will die SPD-Fraktion das Institut der Selbstanzeige ersatzlos abschaffen. Steuerhinterziehung sei gegenüber sonstiger Wirtschaftskriminalität nicht zu privilegieren. Weitsichtige Praktiker geben jedoch zu bedenken, dass eine Verschärfung der Vorschriften auch kontraproduktiv sein könnte. Denn unverändert wird die Straffreiheit davon abhängen, dass die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachbezahlt werden. Wenn jedoch nicht nur die Zinserträge sondern zusätzlich noch ein Strafzuschlag entrichtet werden müssen, dürfte so mancher Steuerhinterzieher finanziell in die Knie gehen, wenn die Steuerbelastung damit das vorhandene Kapital aufzehrt oder gar übersteigt. Ob dies die Bereitschaft zur Selbstanzeige fördern wird, ist eher fraglich. Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion ist damit zu rechnen, dass das Institut der Selbstanzeige durch den Gesetzgeber zumindest eingeschränkt wird. Möglicherweise wird dies schon durch das Jahressteuergesetz 2010 geschehen, das bereits im Entwurf vorliegt und ab Januar 2011 zur Geltung gelangt. Soweit im Einzelfall Handlungsbedarf für eine Selbstanzeige besteht, sollte in jedem Fall die aktuelle Rechtslage genutzt und unverzüglich gehandelt werden.
© Thomas M.R. Disqué
14.10.2010
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
steueranwalt.org ist ein Portal für alle Fragen zu den Themen Steuern und Recht. Fachbeiträge von Experten und eine Hotline sorgen für ein umfassendes Angebot. Angesprochen ist die Besteuerung von Unternehmen und Privatpersonen im Lichte der jüngeren Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es wird ausführlich auf Gesetzgebungsvorhaben und wichtige Gerichtsentscheidungen eingegangen. Nutzwertige Online-Rechner runden das Angebot ab. Herausgeber ist der Mannheimer Steueranwalt Thomas Disque
Schmid Promotion.
Klaus Schmid
Dörrhorststr. 2
67059 Ludwigshafen
062151072
kschmid007(at)web.de
Schmid Promotion.
Klaus Schmid
Dörrhorststr. 2
67059 Ludwigshafen
062151072
kschmid007(at)web.de
Datum: 15.10.2010 - 10:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 275650
Anzahl Zeichen: 4036
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Klaus Schmid
Stadt:
Ludwigshafen
Telefon: 062151072
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.10.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 396 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Selbstanzeige wird eingeschränkt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schmid Promotion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).