Tipps für die rechtssichere Vergabe von Arbeitsplätzen
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Tipps für die rechtssichere Vergabe von Arbeitsplätzen
Ziel des Entwurfes ist es, eine umfassende Ausforschung des Stellenbewerbers zu verhindern. Nur noch die unbedingt für die Stellenbesetzung notwendigen Daten dürfen erhoben werden. "Selbst durch eine Einwilligung des Bewerbers oder durch eine weiterhin mögliche Betriebsvereinbarung können die gesetzlichen Schutzregeln nicht unterschritten werden", betont Arbeitsrechtler Becker.
Beispiel Eignungstests: Sie müssen sich künftig auf die Anforderungen der Tätigkeit beschränken. Beckers Tipp: "Das macht es sinnvoll, ein Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes zu erstellen, um eine objektiv notwendige Datenerhebung zu rechtfertigen. Außerdem muss der Kandidat in den Eignungstest nach Aufklärung über dessen Art und Umfang sowie in die Weitergabe des Ergebnisses an den Arbeitgeber eingewilligt haben." Gleiches gilt auch für ärztliche Untersuchungen. Hier darf zudem nur noch mitgeteilt werden, ob der Beschäftigte für die zu besetzende Stelle geeignet ist. Die genaue ärztliche Diagnose bleibt für den Arbeitgeber geheim.
Für Personaler wird die Jobvergabe durch solche Regelungen immer schwieriger. Wie sie sich in Zeiten von AGG und neuem Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher durch ihr Tagesgeschäft manövrieren, zeigt Becker im Rahmen eines gemeinsamen Vortragsabends der Anwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle und der Steuerkanzlei Hergenröther Kurka Sozien (HFK) auf. Die Veranstaltung am 27. Oktober 2010 beginnt um 18 Uhr in den Räumen der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle, Friedrich-Breuer-Straße 112, 53225 Bonn. Sie ist öffentlich und kostenfrei. Anmeldung bitte per Fax an Eimer Heuschmid Mehle (0228/460708, Frau Thielen). Abgerundet wird der Vortragsabend durch HFK-Rechtsanwältin Franziska Büchel, die umsatz- und lohnsteuerliche Probleme bei der Reisekostenabrechnung erläutert, die durch die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen entstanden sind.
Infos: www.ehm-kanzlei.de
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Eimer Heuschmid Mehle ist eine überregionale Anwaltssozietät mit Sitz in Bonn. Die Kanzlei ist interdisziplinär ausgerichtet. Ein Team versierter Fachanwälte deckt alle relevanten Rechtsgebiete ab. Die individuelle Kompetenz und ein ausgeprägter Teamgeist bilden die Grundlage für eine ganzheitliche und persönliche Betreuung. Über das internationale Kanzleinetzwerk AVRIO haben die Mandanten zudem Zugriff auf renommierte Kanzleien in Europa, im nahen und mittleren Osten, in den USA und Kanada sowie in Asien und Australien.
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Datum: 15.10.2010 - 11:46 Uhr
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