Bundesrat für stärkere Förderung von Biokraftstoffen
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Bundesrat für stärkere Förderung von Biokraftstoffen
Die Regelungen zur Förderung sollten sicherstellen, dass der gesamte energetische Anteil dieser Kraftstoffe im Verkehr im Jahr 2020 zehn Prozent beträgt, sofern sich nicht bis 2014 abzeichnet, dass andere erneuerbare Energieträger einen nennenswerten Beitrag leisten können. Dabei ist die Besteuerung der Biokraftstoffe in Reinform so zu gestalten, dass diese durch eine Kaufanreizwirkung für den Verbraucher ebenfalls wirksam dazu beitragen, das Zehn-Prozent-Ziel im Jahr 2020 zu erreichen.
Die Steuerbegünstigung für besonders förderungswürdige Biokraftstoffe (E 85, Biomethan, BtL sowie Ethanol aus Cellulose) soll über das Jahr 2015 hinaus fortgesetzt werden. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass diese im Hinblick auf ihr Treibhausgasvermeidungspotenzial zwar laufend verbessert werden, die Möglichkeiten der Optimierung aber bei Weitem noch nicht ausgeschöpft sind. Eine Beendigung der Steuerbegünstigung für besonders förderungswürdige Biokraftstoffe im Jahr 2015 verhindert aus Sicht der Länder die Zukunftsperspektiven für Forschung und Entwicklung.
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Datum: 15.10.2010 - 17:16 Uhr
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