bdvb zur Staatsschuldenkrise in Europa
Der Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (bdvb) warnt davor, die vorläufige Stabilität an den europäischen Anleihemärkten bereits als dauerhafte Rückkehr zur Normalität anzusehen. Die Finanzkrise überschuldeter EU-Mitgliedstaaten ist keineswegs überwunden.
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs (ER) sollte deshalb auf der nächsten Tagung am 27./28. Oktober 2010 bei seinen Beratungen über eine Reform des Regelwerkes der Wirtschafts- und Währungsunion nicht hinter den bereits vorliegenden Vorschlägen der Kommission zurückbleiben, wenn die Eurozone auf dem drohenden Weg in eine Inflations- bzw. Transferunion noch gestoppt werden soll. Die Vorschläge sind ein großer Schritt in die richtige Richtung. In einigen Punkten folgen sie den Empfehlungen des bdvb vom Frühjahr dieses Jahres. Das Präsidium des bdvb appelliert an die Bundesregierung, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Vorschläge der Kommission rasch und angemessen durch den Ministerrat und das Europäische Parlament umgesetzt werden.
bdvb für staatlichen Insolvenzmechanismus
Der im Mai 2010 beschlossene Euro-Rettungsschirm läuft Mitte 2013 aus. Der bdvb unterstützt die Ablehnung der Bundesregierung einer Verlängerung dieses Krisenfonds, wie von einigen Mitgliedstaaten und der Kommission bereits gefordert. Die Möglichkeit der Zahlungsunfähigkeit eines überschuldeten Mitgliedstaates muss für die Zukunft wieder offen gehalten werden, um die Disziplinierungsmechanismen der Finanzmärkte rechtzeitig zu aktivieren und die privaten Gläubiger und nicht nur die Steuerzahler an den Kosten finanzpolitischen Fehlverhaltens von Schuldnerländern zu beteiligen.
Der bdvb unterstützt deshalb die Forderung der Bundesregierung nach einem im Voraus geregelten staatlichen Insolvenzmechanismus. Realistischerweise ist jedoch davon auszugehen, dass einem zahlungsunfähigen Staat auf Jahre hinaus jeder Zugang zum Kapitalmarkt versperrt ist. Eine Bedienung der Restschuld über die Finanzmärkte ist damit unmöglich. Unter diesen Umständen kann es vertretbar erscheinen, nach einem geregelten Insolvenzverfahren den Krisenfonds als ultima ratio mit strikten Auflagen wieder zu aktivieren.
Die Debatte über ein solches Regelwerk sollte nicht bis 2013 aufgeschoben werden. Die Gefahr fragwürdiger Lösungen unter Zeitdruck, mit denen dann finanzpolitische Fehlentwicklungen beibehalten und die europäische Schuldenblase weiter aufgebläht würden, ist nicht auszuschließen. Der bdvb ersucht deshalb die Bundesregierung, sich bereits beim dem nächsten Treffen des ER für einen entsprechenden Prüfungsauftrag an den Ministerrat für einen solchen Mechanismus zur Krisenbewältigung einzusetzen.
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