Die D.A.S. informiert - Gesetze in Kürze: Das Energiekonzept der Bundesregierung
Kernkraftwerke und Wärmedämmung - was die Zukunft bringt
Hintergrundinformation:
Das neue Energiekonzept der Bundesregierung war bereits im Vorfeld von heftigen Diskussionen und Auseinandersetzungen begleitet. Seine Entwicklung war keine einfache Aufgabe. Will man die Kohlendioxyd-Emissionen reduzieren, muss man drastische Änderungen unseres Lebensstiles herbeiführen - von der Art der Energieerzeugung bis hin zum individuellen Wohnumfeld und den Fahrzeugen, mit denen wir täglich zur Arbeit fahren. Herausgekommen ist ein Kompromiss. Die Aussagen: Das Energiekonzept enthält eine Vielzahl von Vorgaben, die hier nur auszugsweise dargestellt werden können. In der Öffentlichkeit wurde besonders die Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke diskutiert. Die Laufzeit der 17 deutschen Kernkraftwerke soll nun verlängert werden; bei Kernkraftwerken mit Betriebsbeginn bis einschließlich 1980 um acht Jahre, bei den jüngeren um 14 Jahre. Die Erkundung des Salzstockes Gorleben als Endlager wird ab sofort wieder aufgenommen. Die Regierung verfolgt das Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 80 Prozent zu reduzieren. Dieses Ziel soll auch durch eine weitere Erprobung des CCS-Verfahrens (Abscheidung von Kohlendioxyd und unterirdische Einlagerung) verfolgt werden. Bis 2020 werden zwei unterirdische Speicher errichtet. Kommunale Energieversorger sollen durch die Einführung von Fördermöglichkeiten für moderne Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen unterstützt werden. Ausgebaut werden sollen die Stromnetze - was auch Energieformen wie der Windenergie zugutekommen dürfte, deren Expansion bisher teilweise an veralteten Leitungsnetzen scheitert. Die Idee eines Offshore-Windenergienetzes in Zusammenarbeit mit anderen Ostsee-Anrainerstaaten soll weiter verfolgt werden. Die Erzeugung erneuerbarer Energien wird weiter vorangetrieben; das System der Einspeisevergütungen soll möglicherweise 2012 so geändert werden, dass statt der regulären Einspeisevergütung ein Markterlös und zusätzlich eine Marktprämie gezahlt werden.
Auswirkungen für Hauseigentümer:
Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung sind die Aussagen des Energiekonzeptes zum Thema "Modernisierung" für Hauseigentümer sehr wichtig. Hier wurde im Vorfeld schon befürchtet, dass private Hauseigentümer innerhalb bestimmter Fristen zur energetischen Modernisierung ihres Eigenheims gezwungen werden könnten. Von einem Modernisierungszwang nimmt das Energiekonzept jedoch ausdrücklich Abstand. Zwar wird das Ziel verkündet, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Die Gebäude sollen dann nur noch einen sehr geringen Energiebedarf haben, der überwiegend durch regenerative Energien gedeckt wird. Bis 2020 soll der Wärmebedarf deutscher Häuser um 20 Prozent sinken, bis 2050 soll der Primärenergiebedarf um 80 Prozent verringert werden. Das Energiekonzept gibt Vorgaben für einen "Sanierungsfahrplan", bei dem jedoch immer die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen im Vordergrund stehen soll. Klartext: Keine Sanierung, wenn die Kosten nicht innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne durch Heizkostenersparnis wieder herein kommen. Die Eigentümer der Gebäude sollen auch Wahlmöglichkeiten haben - etwa zwischen der Verwendung regenerativer Energieträger oder einer besseren Wärmedämmung. Vorsichtig angedacht ist eine Änderung des Mietrechts, um Sanierungen zu fördern. Hier wird (wie von Bundeskanzlerin Merkel kürzlich geäußert) eine Erhöhung der Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter erwogen sowie eine Abschaffung der Möglichkeit, während der Renovierungsarbeiten die Miete zu mindern. Das System der Mieterhöhungen über Vergleichsmieten soll ebenfalls auf den Prüfstand. Erweitert werden sollen die Möglichkeiten des Energie-Contracting, also des Systems, bei dem der Vermieter die Verantwortung für die Heizwärmeversorgung an einen externen Versorger abgibt, der dann auch für die Instandhaltung oder den Austausch der Heizanlage zuständig ist. Der Externe kann dann seine Kosten ohne die Einschränkungen des Mietrechts auf seine Kunden (die Mieter) umlegen - einschließlich Modernisierungskosten der Heizanlage, Verwaltungskosten und eigenem Unternehmensgewinn. Das Energiekonzept stellt ferner den Ausbau von Förderprogrammen für die energetische Sanierung von Wohnhäusern sowie für die energetische Städtebausanierung in Aussicht.
Verschiedene Teile des Energiekonzepts sind bisher nur als Absichten zur Überprüfung einer bestimmten Möglichkeit formuliert. Andere Vorgaben werden sicherlich noch juristisch bzw. verfassungsrechtlich angegriffen werden. Konkrete gesetzliche Umsetzungen stehen insgesamt noch aus. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das Konzept tatsächlich umgesetzt wird, so das Resümee der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
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Datum: 19.10.2010 - 10:31 Uhr
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