ZDF-Magazin "Frontal 21": Betriebsprüfer jagen Kleinbetriebe / Bundesfinanzhof sieht "zunehmende verfassungsrechtliche Probleme"
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sind in den vergangenen Jahren deutlich verschärft worden. Dabei
verstoßen Finanzbehörden immer wieder gegen Gebote der Fairness und
gegen aktuelle Rechtsprechungen. Diesen Vorwurf erheben verschiedene
Berufsverbände, der Bund der Steuerzahler und auch der
Bundesfinanzhof gegenüber dem ZDF-Magazin "Frontal 21" (Sendung am
Dienstag, 19. Oktober 2010, 21.00 Uhr).
Das Klima bei Betriebsprüfungen sei vor allem bei Kleinunternehmen
"deutlich härter" geworden, sagt Wolfgang Bornheim, Präsident des
Bundesverbandes der Steuerberater. "Die Finanzverwaltung steht enorm
unter Druck, sie hat den Finanzbedarf des Staates als Vorgabe. Da
wird heute leider sehr viel Unrecht produziert", so Bornheim
gegenüber "Frontal 21".
Der Bundesfinanzhof sieht "zunehmende verfassungsrechtliche
Probleme" im Zusammenhang mit ungerechten Steuerbescheiden, von denen
gerade Kleinbetriebe oft betroffen seien. So würden viele
Finanzgerichtsurteile zu Gunsten des Steuerbürgers vom Fiskus mittels
sogenannter "Nichtanwendungserlasse" ignoriert. Dabei handelt es sich
um Verwaltungsanweisungen der Bundes- und Länder-Finanzministerien,
ein Urteil auf einen anderen, gleichartigen Sachverhalt nicht
anzuwenden. So muss ein Steuerzahler, der gegen seinen Steuerbescheid
vorgehen will, erneut klagen, obwohl bereits ein Urteil in einem
vergleichbaren Fall vorliegt. Oft könne der Bürger gar nicht
erkennen, dass sein Steuerbescheid rechtlich unsicher ist, kritisiert
der Sprecher des Bundesfinanzhofes, Michael Wendt. "Meines Erachtens
wäre es ein Gebot der Fairness, im Steuerbescheid darauf hinzuweisen,
dass man von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes abgewichen
ist", so Wendt gegenüber dem ZDF-Magazin.
Der Bund der Steuerzahler rügt außerdem die Zunahme der
sogenannten "Kennziffern" bei den Finanzbehörden. Dabei handelt es
sich um bloße Schätzungen der amtlichen Betriebsprüfer. So gebe es
immer mehr Durchschnittskennzahlen, mit denen beispielsweise aus dem
Materialeinsatz auf die Menge der verkauften Produkte geschlossen
wird. "Dies ist häufig nicht gerichtsfest", kritisiert der Bund der
Steuerzahler.
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Datum: 19.10.2010 - 11:43 Uhr
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