Offiziell bestätigt: Mit INVEP erzeugte Formulare entsprechen den gerichtlichen Anforderungen
ID: 27912
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bestätigt offiziell: Mit INVEP erzeugte Tabellen, Auszüge und Verzeichnisse entsprechen den Anforderungen.
Leider wird von einem größeren Mitbewerber behauptet, dass die mittels INVEP erzeugten Tabellenauszüge derart fehlerbehaftet sind, dass als Konsequenz eine große Kanzlei keine Aufträge des Amtsgerichtes Charlottenburg erhält. Dieser falschen Behauptung treten wir hier mit der offiziellen Stellungnahme des Amtsgericht Charlottenburg entgegen. Die zuständige Dezernatsleiterin hat im Namen aller Rechtspfleger/Innen die Korrektheit der mit INVEP erzeugten Ausdrucke bestätigt. Es wirft ein überaus bezeichnendes Bild, wenn unseren größeren Mitbewerbern als einziges Mittel gegen INVEP die Verbreitung von leicht als Unwahrheit nachzuweisenden Argumenten bleibt.
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Über INVEP
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Datum: 19.03.2007 - 17:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 19.3.2007
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