F.A.Z. - Koalition einigt sich auf Neuordnung der Sicherungsverwahrung
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"Nur ein Teil der entlassenen gefährlichen Straftäter betroffen"
Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch die "Formulierungshilfe" für einen
Gesetzentwurf beschließen, der von CDU/CSU und FDP eingebracht wird.
Beabsichtigt ist eine "Neuordnung" der Sicherungsverwahrung, die freilich in der
Koalition schon einmal gescheitert ist. Für alle als gefährlich eingestuften
Straftäter, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden oder noch entlassen
werden müssen, soll es ein "Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch
gestörter Gewalttäter" geben.
Im Bundesjustizministerium rechnet man freilich nach Informationen der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Mittwochsausgabe) nur mit einer kleineren Zahl
von gefährlichen Tätern, die nach dem vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes am
1. Januar 2011 wegen einer psychischen Störung wieder in Verwahrung genommen
werden können. Die Union ist optimistischer. Sie hatte zuletzt noch erfolglos
versucht, die Möglichkeiten einer Verwahrung weiter auszudehnen. "Mit dem Gesetz
werden Schutzlücken geschlossen. Die meisten der nach der Straßburger
Entscheidung Entlassenen können nun voraussichtlich wieder verwahrt werden",
sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Günter Krings dieser
Zeitung am Dienstag. Er fügte hinzu: "Der verbliebene nationale
Handlungsspielraum wurde weitestgehend ausgeschöpft". Mit der Reform will die
Regierung unter Federführung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger (FDP) die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern schützen und
zugleich sicherstellen, dass Sicherungsverwahrung und Unterbringung die letzten
Mittel bleiben. Den lange gewachsenen "Wildwuchs" im Recht der
Sicherungsverwahrung will Frau Leutheusser-Schnarrenberger beenden.
Mit dem neuen Gesetz zur Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter soll es
unter den "engen Vorgaben" des Grundgesetzes und der Europäischen
Menschenrechtskonvention möglich sein, psychisch gestörte Täter in "geeigneten
Einrichtungen" unterzubringen, soweit dies zulässig und zum Schutz der
Allgemeinheit erforderlich ist. Dort sollen sie therapiert werden. Voraussetzung
für eine Unterbringung ist nach dem Gesetzentwurf, dass die Gefährlichkeit auf
der psychischen Störung beruht.
Die Länder müssen nun Unterbringungsmöglichkeiten für die psychisch gestörten
Gewalt- und Sexualstraftäter schaffen. Zunächst werden wohl Räume in bestehenden
Anstalten genutzt werden müssen. Im Gesetzentwurf heißt es, die Kosten für die
Länder ließen sich noch nicht beziffern. Doch dürfe sich die Anzahl der
Verfahren in Grenzen halten, da es nur um eine "überschaubare Gruppe von
Personen" gehe.
Im Entwurf wird darauf hingewiesen, dass die Menschenrechtskonvention eine
freiheitsentziehende Unterbringung nur gestatte, wenn eine psychische Störung
vorliege - und das ist nach Ansicht der Bundesregierung "nur bei einem Teil der
betroffenen Straftäter der Fall". Vor einer Therapieunterbringung muss eine
förmliche Beweisaufnahme mit zwei Gutachtern stattfinden. Die Sachverständigen
dürfen den Täter zuvor nicht behandelt haben.
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Datum: 19.10.2010 - 17:00 Uhr
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