Neue OZ: Kommentar zu Verbraucher / Warendiebstahl
ID: 280329
Glaubt man dem Globalen Diebstahlbarometer, fügen Mitarbeiter von
Supermärkten und Geschäften ihren Arbeitgebern einen
Milliardenschaden zu - rund ein Viertel des gesamten Diebesgutes
verschwindet demnach in ihren Taschen.
Diebstahl ist eine Straftat und in keiner Weise zu tolerieren.
Aber angesichts des Umfangs gestohlener Waren stellt sich die Frage,
warum gerade Beschäftigte im Einzelhandel derart schamlos zugreifen
sollen. Zumal die Konsequenzen erheblich sind. Wie in jeder anderen
Branche muss ein Mitarbeiter bei Diebstahl mit fristloser Kündigung
rechnen. Dabei kommt es kaum auf den Schaden an. Selbst Kündigungen
wegen geringer Werte wie Pfandbons beschäftigen immer wieder die
deutschen Arbeitsgerichte.
Möglicherweise besteht zumindest bei einem Teil der Mitarbeiter
ein Zusammenhang zwischen Bezahlung und Tat. Eine stehlende
Verkäuferin, die für 1400 Euro brutto im Monat den ganzen Tag hinter
der Kasse stehen muss und sich einen großen Teil der Einkäufe ihrer
Kunden nicht leisten kann, ist leichter verführbar. Der Einzelhandel
sollte deshalb vielleicht einfach darüber nachdenken, ob es nicht
wirtschaftlich sinnvoller ist, in ordentlich bezahlte Mitarbeiter zu
investieren, als riesige Summen in Überwachungstechnik zu stecken.
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Datum: 19.10.2010 - 22:00 Uhr
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