Unfallgefahren auf herbstlichen Rutschbahnen: Laub vom Bürgersteig entfernen / R+V-Infocenter: Grun

Unfallgefahren auf herbstlichen Rutschbahnen: Laub vom Bürgersteig entfernen / R+V-Infocenter: Grundstückseigentümer haben Räumpflicht

ID: 280658
(ots) - Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem
ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von
den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen
entfernen. "Bleiben Blätter liegen und ein Fußgänger rutscht aus oder
stolpert über ein darunter verborgenes Hindernis, kann er den
Eigentümer zur Verantwortung ziehen. Oft sind Streitigkeiten bis hin
zu gerichtlichen Auseinandersetzungen die Folge", sagt Sonja Biorac,
Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Wichtig:
Auch Mieter können von dieser Verkehrssicherungspflicht betroffen
sein - wenn der Vermieter sie ihnen schriftlich übertragen hat.

"Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren
schützen, die von seinem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen.
Und dazu gehört auch die Rutsch- oder Stolpergefahr durch glitschiges
Laub", erklärt R+V-Expertin Biorac. Bei Mietshäusern muss er diese
Pflicht jedoch nicht selbst übernehmen: Per Mietvertrag oder
Hausordnung kann er sie den Mietern übertragen. Aber: Der Vermieter
muss regelmäßig kontrollieren, ob das auch wirklich klappt.

Die Räumpflicht hat allerdings auch Grenzen. Der Hausbesitzer oder
Mieter haftet nur dann, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht
schuldhaft verletzt hat, zum Beispiel wenn das Laub längere Zeit
liegen bleibt oder es gefriert. Jeden Unfall kann und muss er nicht
ausschließen - der Aufwand muss angemessen bleiben. Hierbei kommt es
auf den Einzelfall an: Liegt viel Laub auf dem Bürgersteig, muss
häufiger gekehrt werden, bei einzelnen Blättern nur alle paar Tage.
Auch die Fußgänger müssen sich umsichtig verhalten und sich auf die
Gefahrenquelle Herbstlaub einstellen.

Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab

Wenn Hausbesitzer oder Mieter dafür verantwortlich sind, dass sich


jemand auf ihrem Grundstück oder auf dem Gehweg verletzt hat, springt
in der Regel - sofern vorhanden - entweder die Privathaftpflicht-
oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.

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http://www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Telefon 06172 9022-131
a.kassubek@arts-others.de
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Datum: 20.10.2010 - 12:30 Uhr
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