IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“)
Zwangsverwaltung des Gebäudes beschlossen – droht nun eine Veräußerung und ein Totalverlust für die Anleger?
Zum Hintergrund: der Fonds hat den Erwerb des Gebäudes nicht nur über die Anlegereinlagen finanziert, sondern darüber hinaus ein erhebliches Darlehen aufgenommen. Ein Teil des Darlehens wurde dabei in Schweizer Franken aufgenommen, da in der Schweiz seinerzeit ein deutlich niedrigeres Zinsniveau herrschte. Ohne diesen Kniff wäre es nicht möglich gewesen, den Anlegern Ausschüttungen von 5,5 % p.a. in Aussicht zu stellen.
Den Turbolenzen der Finanzkrise war diese Konstruktion nicht gewachsen. Ein im Verhältnis zum britischen Pfund um über 60 % gestiegener Schweizer Franken und stark gefallene Büroimmobilienpreise in London führten dazu, dass die im Darlehensvertrag vereinbarte Beleihungswertgrenze seit längerem massiv verletzt wird. Die Konsequenz: das abstrakte Risiko eines Kreditausfalls ist für das finanzierende Bankenkonsortium höher geworden, trotz der bekannten und bonitätsstarken Schweizer Versicherungsgesellschaft Swiss Re und der britischen Großbank Standard Chartered als prominenteste Mieter. Mit der Swiss Re war zudem vereinbart, die Miete in CHF zu bezahlen, was nach der ursprünglichen Kalkulation vollständig zur Bedienung des CHF-Darlehens gereicht hätte. Danach erschien das Kreditausfallrisiko als rein theoretisch.
Dieses theoretisch höhere Kreditausfallrisiko führte jedoch dazu, dass die finanzierenden Institute das Darlehen mit mehr Eigenkapital unterlegen müssen. Dies ließen sie sich mit höheren Zinsen und Sonderzahlungen vergüten. Zudem wurden geplante Ausschüttungen eingefroren. Zuletzt sollte das CHF-Darlehen in ein GBP Darlehen umgewandelt werden. Nun jedoch scheint die Geduld der Banken am Ende: sowohl die FAZ, wie auch das manager magazin berichten in ihren online Ausgaben davon, dass Experten die Einsetzung der Zwangsverwaltung als Vorstufe einer Verwertung des Gebäudes sehen. Offensichtlich hoffen LBBW, Helaba, die Sparkassen Immobiliensparte Deka Immobilien Investment und die ING Bank darauf, dass die Gebäudeverwertung auf großes Interesse stoßen wird und sie ihre Darlehen weitestgehend zurückerhalten werden.
Anders sieht die Situation für die Kleinanleger aus: sie dürften bei dem erwarteten Szenario nichts mehr zurückbekommen. Ein Vorstand der Deutschen Finanz Holding, die die Verwaltung aller IVG Fonds übernommen hat, erwartet laut manager magazin keine Rückflüsse mehr für die Anleger. Das Totalverlustrisiko hätte sich damit realisiert.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.
Rechtsanwalt Bombosch verfolgt die Entwicklung des Fonds seit 2009 und vertritt inzwischen über 200 Anleger des Fonds. In jenem Jahr hat er ein erstes Urteil gegen die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung vor dem Landgericht Wuppertal erstritten. Nachfolgend erstritten CLLB Rechtsanwälte weitere Urteile für Gherkin-Anleger vor den Landgerichten Köln, Frankfurt, Lübeck, Oldenburg und Hanau.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de
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Datum: 28.04.2014 - 18:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 280686
Anzahl Zeichen: 3929
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Hendrik Bombosch
Stadt:
Berlin
Telefon: 030/288 789 60
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.04.2014
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