Arbeitsrecht: Parkplatz auf Firmenkosten darf nicht einfach gestrichen werden

Arbeitsrecht: Parkplatz auf Firmenkosten darf nicht einfach gestrichen werden

ID: 280721

Wenn Mitarbeiter von ihrem Unternehmen über Jahre hinweg bestimmte Vergünstigungen
erhalten, können diese nicht nach Belieben wieder gestrichen werden.



(firmenpresse) - Das berichtet das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de und verweist dazu auf ein Urteil
des Hessischen Landesarbeitsgerichts (vom 16. November 2009/Az.: 17 Sa 900/09).

Geklagt hatte ein Flugkapitän, der bislang von seinem Arbeitgeber stets eine Erstattung der
Parkgebühren an seinem Heimatflughafen erhalten hatte. Später weigerte sich das
Unternehmen, die Parkgebühren weiterhin zu übernehmen. Das Hessische
Landesarbeitsgericht entschied in zweiter Instanz, dass der Arbeitgeber weiterhin verpflichtet
sei, dem Flugkapitän einen kostenlosen Parkplatz im Parkhaus des Heimatflughafens zur
Verfügung zu stellen.

Zwar hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz und der Arbeitgeber
kann entscheiden, welchen Parkplatz er dem Mitarbeiter überlässt. Doch hat die
Entscheidung des Arbeitgebers nicht nach Belieben zu erfolgen, sondern nach billigem
Ermessen, also unter Berücksichtigung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der
beiderseitigen Interessen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das MittelstandsWiki und seine Journale sind Online-Magazine der just 4 business GmbH.
Dabei handelt es sich um ein Nachschlagewerk für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Begriffe aus der Wirtschaft, der Welt der Informations- und Telekommunikationstechnik und
der Politik sind über eine Suchfunktion schnell auffindbar. Neben kurzen Begriffsdefinitionen
enthält das MittelstandsWiki Know-how-Beiträge aus der Feder professioneller Experten.



Leseranfragen:

just 4 business GmbH
Kathrin Jannot
Kranzhornstraße 4 B
83043 Bad Aibling
Telefon: +49 8061 91019
Fax: +49 8061 91018
redaktion(at)mittelstandswiki.de
www.mittelstandswiki.de



PresseKontakt / Agentur:

just 4 business GmbH
Kathrin Jannot
Kranzhornstraße 4 B
83043 Bad Aibling
Telefon: +49 8061 91019
Fax: +49 8061 91018
redaktion(at)mittelstandswiki.de
www.mittelstandswiki.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Veranstaltung / Die Saison-Highlights im Ersten: Jetzt anmelden zur TV-Preview 2011 ADAC-Grafik: Aktuelle Kraftstoffpreise in Deutschland (mit Bild)
Bereitgestellt von Benutzer: KathrinJannot
Datum: 20.10.2010 - 13:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 280721
Anzahl Zeichen: 1270

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Kathrin Jannot
Stadt:

Bad Aibling


Telefon: +49806191019

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.10.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 375 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsrecht: Parkplatz auf Firmenkosten darf nicht einfach gestrichen werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

just 4 business GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

MittelstandsWiki schaltet um auf HTML5 ...

Im Oktober 2011 hat für das MittelstandsWiki das "verflixte siebte Jahr" begonnen. Angefangen hat es mit dem MittelstandsBlog. Der Softwarehersteller Oracle suchte im Oktober 2005 eine redaktionelle Plattform, um auf seine Lösungen für d ...

Alle Meldungen von just 4 business GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z