Unfallgefahren auf herbstlichen Rutschbahnen: Laub vom Bürgersteig entfernen

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ID: 281247

R+V-Infocenter: Grundstückseigentümer haben Räumpflicht - Mietern kann Verantwortungübertragen werden



(firmenpresse) - Wiesbaden, 21. Oktober 2010. Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen entfernen. "Bleiben Blätter liegen und ein Fußgänger rutscht aus oder stolpert über ein darunter verborgenes Hindernis, kann er den Eigentümer zur Verantwortung ziehen. Oft sind Streitigkeiten bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen die Folge", sagt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Wichtig: Auch Mieter können von dieser Verkehrssicherungspflicht betroffen sein - wenn der Vermieter sie ihnen schriftlich übertragen hat.

"Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen. Und dazu gehört auch die Rutsch- oder Stolpergefahr durch glitschiges Laub", erklärt R+V-Expertin Biorac. Bei Mietshäusern muss er diese Pflicht jedoch nicht selbst übernehmen: Per Mietvertrag oder Hausordnung kann er sie den Mietern übertragen. Aber: Der Vermieter muss regelmäßig kontrollieren, ob das auch wirklich klappt.

Die Räumpflicht hat allerdings auch Grenzen. Der Hausbesitzer oder Mieter haftet nur dann, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt hat, zum Beispiel wenn das Laub längere Zeit liegen bleibt oder es gefriert. Jeden Unfall kann und muss er nicht ausschließen - der Aufwand muss angemessen bleiben. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an: Liegt viel Laub auf dem Bürgersteig, muss häufiger gekehrt werden, bei einzelnen Blättern nur alle paar Tage. Auch die Fußgänger müssen sich umsichtig verhalten und sich auf die Gefahrenquelle Herbstlaub einstellen.

Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab
Wenn Hausbesitzer oder Mieter dafür verantwortlich sind, dass sich jemand auf ihrem Grundstück oder auf dem Gehweg verletzt hat, springt in der Regel - sofern vorhanden - entweder die Privathaftpflicht- oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.



Weitere herbstliche Themen unter
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R+V-Infocenter: Tipps für stürmische Zeiten
Der Wind rüttelt an den Rollläden, Äste fegen über die Straße, Dachziegel klappern: Die Zeit der Herbststürme hat begonnen - und damit auch die Zeit der Schäden an Haus und Wohnung. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die eigenen vier Wände "sturmsicher" zu machen. Denn Hausbesitzer und Mieter müssen Vorsorge gegen Sturmschäden treffen, sonst gefährden sie ihren Versicherungsschutz. Einige einfache Mittel reichen oft aus, um teure Schäden und damit Ärger zu vermeiden. Weitere Informationen dazu unter
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Datum: 21.10.2010 - 10:31 Uhr
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