Umfangreich: Rechtsschutzversicherung deckt viele Risiken ab
Streitigkeiten rund um das Thema Recht können uns täglich ereilen. Irgendwann ist der Punkt gekommen, an dem man seine Interessen mit juristischer Hilfe durchsetzen muss. Die Rechtsschutzversicherung soll den Versicherungsnehmer in dieser Hinsicht finanziell unabhängig stellen.

(firmenpresse) - Im Laufe der Jahre ist in Deutschland eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen entwickelt worden, die von Rechtslaien nicht mehr durchschaubar ist. Ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes lässt sich die Durchsetzung der eigenen Interessen kaum noch durchsetzen. Mit der Rechtsschutzversicherung soll das Kostenrisiko für die Wahrnehmung der eigenen Rechte vermindert werden.
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Daher ist das Leistungsspektrum der Rechtsschutzversicherung sehr umfangreich. Gerade im Bereich Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige spiegelt sich dieses wieder. Der Versicherungsschutz umfasst:
-Schadensersatz-Rechtsschutz: Ein Fußgänger wird von einem Radfahrer angefahren und verletzt. Die Folge ist eine lange Heilbehandlung, der Geschädigte verlangt Schmerzensgeld.
-Arbeits-Rechtsschutz: Durch den Arbeitgeber wird eine Kündigung ausgesprochen, die aus Sicht des Arbeitnehmers nicht rechtens ist, weil Kriterien bei der Sozialauswahl unberücksichtigt geblieben sind.
-Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Zwei Nachbarn streiten sich um ein Wegerecht oder um die Bebauung auf der Grundstücksgrenze.
-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Familie Bauer hat sich eine Einbauküche liefern lassen. Die gelieferten Bauteile passen überhaupt in die Küche und müssen neu angefertigt werden.
-Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte des Arbeitnehmers werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
-Sozialgerichts-Rechtsschutz: Herr Gabriel streitet sich mit der Rentenversicherung über die Anerkennung von Schulzeiten aus den siebziger Jahren, die in seiner Rentenberechnung bisher nicht berücksichtigt waren.
-Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: Frau Larsen streitet mit dem Straßenverkehrsamt über ein Nachtfahrverbot, dass sie sich wegen vermeintlicher Nachtblindheit eingehandelt hat.
-Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz. Ein Lehrer wehrt sich gegen ein Verfahren, nachdem bei einem Schulausflug mit dem Fahrrad ein Schüler verletzt worden ist.
-Straf-Rechtsschutz: Herr Hansen wehrt sich gegen ein Strafverfahren mit dem Vorwurf der Körperverletzung, weil bei Glatteis frühmorgens ein Fußgänger vor seinem Haus gestürzt ist.
-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Frau Giebel wurde mit ihrem Pkw von der Polizei geblitzt. Sie ist der Auffassung, dass der Hinweis der Geschwindigkeitsbegrenzung vom Fahrzeug aus überhaupt nicht sichtbar war.
-Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht: Hier kann der Versicherte anwaltlichen Rat zu den entsprechenden Themen einholen. Die Rechtsvertretung wird aber nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Bildquelle: Gert Altmann, www.pixelio.de
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Datum: 21.10.2010 - 10:31 Uhr
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