AHRENDT: Sicherungsverwahrung - Balance von Freiheit und Sicherheit geschaffen
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AHRENDT: Sicherungsverwahrung - Balance von Freiheit und Sicherheit geschaffen
Das heutige Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zur Sicherungsverwahrung fällt zu Gunsten von Deutschland aus. Gleichwohl mahnten die Richter die fehlenden besonderen Betreuungsmaßnahmen für gemeingefährliche Personen an. Mit der gestern vom Kabinett beschlossenen Neuregelung der Sicherungsverwahrung wurde bereits genau dieses Manko aufgegriffen. Täter, die nach Verbüßung ihrer Strafe wegen ihrer Gefährlichkeit in Sicherungsverwahrung kommen, erhalten zukünftig verstärkt eine therapeutische Behandlung.
Auch für die zu entlassenden Täter schließt das Therapieunterbringungsgesetz die entstandene Schutzlücke. Damit hat die christlich-liberale Koalition für die Gerichte die Möglichkeit geschaffen, die Personen in Therapieanstalten einzuweisen, wenn eine psychische Störung festgestellt wird, aus der eine Gefahr für die Allgemeinheit resultiert.
Die jahrelang bestehende Rechtsunsicherheit hat durch die Neukonzeption der Sicherungsverwahrung endlich ein Ende.
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Datum: 21.10.2010 - 21:16 Uhr
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