Öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes

Öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes

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Öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes



(pressrelations) - Grundlegende strukturelle Reformmaßnahmen erforderlich

Berlin, 22. Oktober 2010 - Am 25.10.2010 findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) statt. Die Bundesregierung will hiermit das drohende finanzielle Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzen. Mit der Wiederanhebung des Beitragssatzes auf 15,5 Prozent, der Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge und der Bereitstellung weiterer Steuermittel soll die Einnahmenseite konsolidiert werden. Ferner sind Ausgabenkürzungen geplant, die auch den zahnärztlichen Sektor betreffen.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf spricht sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für grundlegende strukturelle Reformmaßnahmen im zahnärztlichen Sektor aus. So stößt die geplante Verschiebung der Angleichung der zahnärztlichen Vergütungen zwischen Ost und West beim Präsidenten der BZÄK, Dr. Peter Engel, auf wenig Verständnis: "Vor dem Hintergrund gleicher Anforderungen ist eine niedrigere Vergütung im Ostteil nicht mehr zu rechtfertigen, zumal diese bereits im ärztlichen Bereich nach 20 Jahren deutscher Einheit aufgehoben wurde. Bei aller Anerkennung für die Notwendigkeit von Ausgabenbegrenzungen: Honorarunterschiede zwischen Ost und West führen nachweislich zu höheren Belastungen für Patienten und zur Gefährdung der flächendeckenden Versorgung."

Positiv bewertet die BZÄK die Vorschläge der Regierungsfraktionen zum Abbau von Barrieren bei der Wahl der Kostenerstattung. Dr. Engel hierzu: "Die Vorschläge sind ein Schritt in die richtige Richtung, denn die Kostenerstattung führt zu mehr Transparenz und zu einer Stärkung der Patientensouveränität bei der Leistungsinanspruchnahme." Die BZÄK begrüßt daher Verbesserungen bei der Wahl der Kostenerstattung und spricht sich dafür aus, dass die gesetzlich Versicherten in diesem Fall auch von Privatzahnärzten behandelt werden dürfen. "Für einen auf 5 Prozent gedeckelten Verwaltungskostenabschlag durch die Krankenkasse besteht aus unserer Sicht aber keine sachliche Rechtfertigung.", so Dr. Engel. Polemischen Argumenten gegen die Kostenerstattung erteilt er eine Absage: "Wir sind gern bereit, anhand der im zahnärztlichen Sektor gesammelten Erfahrungen zu belegen, dass bei der anerkannt hohen Grundversorgung in Deutschland niemand Angst vor sozialer Überforderung haben muss, wenn sich die Versicherten freiwillig für weitergehende Therapieoptionen entscheiden."




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Datum: 22.10.2010 - 15:46 Uhr
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