Lücken im Übernahmerecht schließen
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Lücken im Übernahmerecht schließen
In einer globalen Wirtschaft sind Unternehmensübernahmen Teil des Marktgeschehens. Sie können Effizienzvorteile und die Bündelung von Know-How ermöglichen oder auch in eine Krise geratene Unternehmen retten. Gerade aber feindliche Übernahmen mit dem Ziel der Zerschlagung können gesunde Unternehmen in ihrem Bestand gefährden.
Gegenwärtig plant der spanische Baukonzern ACS die feindliche Übernahme des Bauunternehmens Hochtief. Dabei geht er nach der Methode des "Anschleichens" vor. Beabsichtigt ist zunächst nur der Erwerb eines Aktienanteils von etwas mehr als 30 Prozent (Kontrollmehrheit), um in der Folge zu günstigen Konditionen weitere Anteile zu erwerben.
Das Übernahmerecht fast aller europäischen Staaten enthält Regelungen, mit denen die Aktionäre auch dann wirksam geschützt bleiben, wenn ein Erwerber 30 Prozent der Stimmrechte erworben hat und diese Beteiligung weiter erhöht. Auch wenn diese Regelungen sich im Detail unterscheiden, haben sie gemein, dass der Bieter den übrigen Aktionären bei einem Ausbau seiner Beteiligung erneut anbieten muss, ihre Anteile zu einem angemessenen Preis zu erwerben (Pflichtangebot).
Die SPD-Bundestagsfraktion wird deswegen einen Antrag in den Bundestag einbringen, welcher Aktionäre und Unternehmen durch Angleichung des deutschen Übernahmerechts an den europäischen Standard besser schützt.
Auch im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen in Europa sollte das deutsche Übernahmerecht daher nicht hinter den Regeln anderer europäischer Staaten zurückbleiben.
Wir fordern die Bundesregierung auf, den deutschen Sonderweg im Übernahmerecht zu beenden. Das ist zugleich ein Beitrag, um Unternehmen und die dortigen Arbeitsplätze besser vor feindlicher Übernahme zu schützen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands Parteivorstand Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
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Datum: 25.10.2010 - 16:15 Uhr
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