Die Sommerzeit endet am 31. Oktober 2010
ID: 283554
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist für das gesetzliche Messwesen und damit auch für die gesetzliche Zeit zuständig. Daher ist es seine Pflicht, alljährlich auf die Zeitumstellung hinzuweisen. Im Geschäftsbereich des BMWi ist zudem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) angesiedelt, die Forschung und Entwicklung im Bereich der Metrologie durchführt (Metrologie = Lehre von den Maßen und Gewichten und den Maßsystemen). Etwa 300 Atomuhren (darunter die der PTB) in über 60 Zeitinstituten der Welt bestimmen mit Hilfe der Resonanzschwingung des Cäsium-133-Isotops die Sekunde als maßgebliche Zeiteinheit und tragen so zur Bestimmung der Weltzeit (UTC) bei. Die Weltzeit wird mit Hilfe von 13 so genannten "primären Atomuhren" - vier davon aus der PTB - kontrolliert und einmal im Monat je nach Bedarf auch um Bruchteile einer Mikrosekunde korrigiert. Primäruhren sind noch etwa 100 Mal genauer als herkömmliche Atomuhren.
Die Weltzeit UTC ist auf Greenwich in London bezogen, also auf die Zeitzone westlich von Deutschland. Die für unser Land maßgebliche mitteleuropäische Zeit ergibt sich somit durch Hinzufügen einer Stunde (MEZ) bzw. zweier Stunden für die Dauer der nun zu Ende gehenden Sommerzeit (MESZ).
Weitere Informationen zur gesetzlichen Zeit finden Sie auf der Internetseite der PTB (unter "Weiterführende Informationen").
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 26.10.2010 - 10:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 283554
Anzahl Zeichen: 1995
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 282 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Sommerzeit endet am 31. Oktober 2010"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).