Ohne ALG trotzdem mehr Geld. Anrechnungsbeträge sind Abzocke !
(Detlef Rochner)Wofür gibt es Beratungsstellen, wenn man ja doch keine Informationen bekommt ? Warum werden Millionen Euro (übrigens Steuergelder) in den Sand gesetzt, ohne auch nur einen geringen Nutzen oder gar eine Erleichterung für den Bürger zu bekommen ? Und ganz sicher muss man fragen, wieso man die Ämter unseres Landes, mit ständig neuer Technik ausrüstet, wenn deren Nutzung für die einzelnen Bearbeiter offensichtlich zu lästig ist ?

(firmenpresse) - (Detlef Rochner) Wofür gibt es Beratungsstellen, wenn man ja doch keine Informationen bekommt ? Warum werden Millionen Euro (übrigens Steuergelder) in den Sand gesetzt, ohne auch nur einen geringen Nutzen oder gar eine Erleichterung für den Bürger zu bekommen ? Und ganz sicher muss man fragen, wieso man die Ämter unseres Landes, mit ständig neuer Technik ausrüstet, wenn deren Nutzung für die einzelnen Bearbeiter offensichtlich zu lästig ist ? Ist die bekannte Kaffeepause etwa gefährdet, der private Anruf mit der Freundin gestört worden oder warum wird man als Hilfesuchender so abwertend abgefertigt ? Die Arbeitsweise vieler Beratungsstellen lässt zunehmend zu wünschen übrig ! Ob es nun um die Berechnungsmöglichkeiten beim ALG , die Informationen zum Wohngeldantrag oder um Fragen der Grundsicherung geht, eine verbindliche oder auch nur annähernd klärende Beratung bekommt man fast nie ! Sicherlich gibt es auch andere Erfahrungen. Doch eine heute gemachte unverständliche und bittere Erfahrung, sei hier mal beschrieben. Eine Familie hat die Faxen dicke und möchte aus dem Bezug vom ALG II aussteigen, weil sie ohne ALG - Leistungen mehr Geld zur Verfügung haben würde als mit ALG II ! Hört sich paradox an, ist aber nachweislich Tatsache ! Die Grundvoraussetzungen dafür sind eigentlich gut und bedürfen nur einiger zusätzlichen Informationen, die allerdings verbindliche Aussagen haben müssen. Denn ist die Abmeldung vom ALG erfolgt und der Wohngeldantrag erst einmal gestellt, gibt es in den meisten Fällen nur Schwierigkeiten und unangenehme Überraschungen. Doch schon der Versuch, sich über die Möglichkeiten des Wohngeldes zu informieren, scheitert an der Ahnungslosigkeit der Bearbeiter in den so genannten Beratungsstellen ! Um diesen Fall zu verstehen, hier einige Informationen zu den Bedingungen der Familie ! Es sei an dieser Stelle extra darauf hingewiesen, dass das Kindergeld (durch dessen Anrechnung) in der Summe der ALG II - Leistungen, bereits enthalten ist. Jetzige Leistungen, mit ALG II ! Vater : Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer 750,- Mutter : ALG II inkl. angerechnetem Kindergeld und voller Miete ( 960,-€ ) 1370,- behinderter Sohn (19 Jahre) : Grundsicherung inkl. Mehrbedarf 420,- Betrag : Gesamtbetrag mit voller Mietübernahme 2540,- Leistungen, ohne ALG II und ohne Zwangsumzug oder Zwangsarbeit ! Vater : Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer 750,- Mutter : anrechnungsfreies Kindergeld für 5 Kinder 820,- - anteiliges Wohngeld lt. Wohngeldtabelle mit 7 Personen 590,- behinderter Sohn (19 Jahre) : Grundsicherung inkl. Mehrbedarf 420,- Betrag : Gesamtbetrag ohne ALG II 2580,- Da das Pflegegeld = 615,-€ beim ALG nicht angerechnet wird, kann man diesen Betrag aus der Beispielrechnung raus lassen. Nun fragt man sich verständlicher Weise, ob man evtl. einen Rechenfehler gemacht hat oder irgendwas falsch versteht aber wenn diese Beispielrechnung richtig sein sollte und das Wohngeld auch nur ungefähr stimmen sollte, dann würde man sofort ALG II abmelden und ohne Hartz IV klar kommen. Selbst Musterrechnungen belegen, dass Bedarfsgemeinschaften mit einem versicherungspflichtigem Einkommen, ohne ALG Leistungen besser gestellt sein würden. Kein Zwangsumzug oder keine Zimmerschließung würde drohen ... weiter gehts unter http://www.erwerbslosen-blog.com/diskussionen.php?id=35
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Datum: 31.03.2007 - 21:08 Uhr
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