Scharfe Kritik des Paritätischen an Verschärfung des Aufenthaltsrechts / Verband beklagt unzureichenden Schutz für Opfer von Zwangsheirat und Gewalt in der Ehe
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Wohlfahrtsverband die heute durch das Bundeskabinett beschlossene
Verlängerung der notwendigen Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre
zur Erlangung eines eheunabhängigen Aufenthaltsrechts. Der Beschluss
nötige von Zwangsheirat oder Gewalt betroffene Frauen ein Jahr länger
in Angst und Unterdrückung auszuharren und sei daher aufs Schärfste
zurückzuweisen. Um einen wirksamen Opferschutz zu gewährleisten, sei
ein massiver Ausbau von Beratungs- und Schutzangeboten erforderlich,
so der Verband.
"Bereits heute verharren viele Frauen allein aus Angst vor der
Abschiebung in einer Zwangs- oder Gewaltbeziehung. Mit der Anhebung
der Ehebestandszeit lässt der Staat diese Frauen ein Jahr länger in
ihrer Notlage allein und bürdet ihnen die volle Beweislast auf. Das
ist grob fahrlässig und absolut ignorant gegenüber dem Schicksal der
betroffenen Frauen", kritisiert Eberhard Jüttner,
Verbandsvorsitzender des Paritätischen.
Die bestehende Härtefallregelung greife in der Praxis kaum,
kritisiert der Verband. "Um Zwangsehen und Gewalt in der Ehe wirksam
zu bekämpfen, brauchen wir einen Rechtsanspruch für Frauen und ihre
Kinder auf Schutz und Zuflucht sowie Beratung und Unterstützung
unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Beratungs- und Schutzangebote
auch für Frauen mit Migrationshintergrund müssen ausgebaut und
finanziell verlässlich abgesichert werden", fordert Jüttner.
Unter dem Dach des Paritätischen engagieren sich rund 500 Träger
und Initiativen in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit. Der
Paritätische Wohlfahrtsverband vertritt als Dachverband zudem über
100 Frauenhäuser, rund ein Drittel der bundesweit existierenden
Frauenschutzeinrichtungen.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, pr[at]paritaet.org
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Datum: 27.10.2010 - 13:18 Uhr
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