Mediastream/Ideenkapital: Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger
Die Angst, im Falle einer nachträglichen Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähigkeit seitens des Finanzamtes mit hohen Steuernachzahlungen konfrontiert zu werden, bereitetet vielen Anlegern von Medien- und Filmfonds derzeit schlaflose Nächte. Für etliche Anleger der Mediastream- Fonds wurde dieses Szenario nun traurige Wirklichkeit: In den vergangenen Tagen erhielten diese die geänderten Steuerbescheide.
Statt sich auf einen positiven Ausgang der gegen die geänderten Steuerbescheide gerichteten Klageverfahren zu verlassen, sollten betroffene Mediastream-Anleger vielmehr selbst aktiv werden und deren vorliegend in Betracht kommenden Ansprüche gegenüber den involvierten Projektbeteiligten (Vertrieb/Bank/Fondsinitiatoren) durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Neben etwaig gegebener Prospekthaftungsansprüche kommen hier Schadensersatzansprüche aufgrund nicht bzw. nicht hinreichend erfolgter Aufklärung über die im Zusammenhang mit dem Erwerb des betreffenden Medien-/Filmfonds bestehenden Risiken in Betracht. Auch im Falle des unterbliebenen Hinweises auf vorliegend zugunsten der die Fondsanteile unter anderem vertreibenden Banken geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) haben betroffene Zeichner der o.g. Mediastream-Beteiligungen gute Chancen, Schadensersatzansprüche mit Aussicht auf Erfolg durchzusetzen.
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Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.
Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.
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Datum: 29.10.2010 - 16:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.10.2010
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