Morgan Stanley P2 Value wird liquidiert!

Morgan Stanley P2 Value wird liquidiert!

ID: 287118

Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung - Verjährung droht!



(firmenpresse) - - Heidelberg, den 31. Oktober 2010 - Für Anleger des Offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value war dies die schlimmste aller denkbaren Nachrichten: Der Fonds wird nicht mehr geöffnet sondern abgewickelt. Nach den massiven Wertverlusten, die der Fonds in den letzten Monaten hinnehmen mußte, kommt nun das Ende: Die Immobilien werden verkauft, der verbleibende Erlös zu einem späteren Zeitpunkt an die Anleger verteilt.

Für die Anleger, denen durch ihrer Bank oder Sparkasse oder ihren Anlageberater die Beteiligung an dem Offenen Immofonds als sichere Kapitalanlage empfohlen wurde, ist mit der desaströsen Entwicklung dieses Fonds in den letzten zwei Jahren das Undenkbare eingetreten: Sie haben einen großen Teil des investierten Geldes verloren.

Durfte eine Beteiligung am Morgan Stanley P2 Value überhaupt als sichere Kapitalanlage empfohlen werden? Der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel verneint diese Frage: "Der Offene Immobilienfonds hatte immer schon Risiken, die auch bekannt waren. Diese Risiken wurden bei der Beratung von Anlegern zumeist systematisch ausgeblendet."


Typische Risiken Offener Immofonds

Bei Gesprächen mit zahlreichen Mandanten hat der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht immer wieder festgestellt, dass über bekannte grundlegenden Risiken offener Immofonds nie gesprochen wurde. Einerseits haben Offene Immobilienfonds wie jede Beteiligung, deren Investitionsgegenstand im Markt gehandelt wird, das Problem des Preisverfalls. Zum anderen dauert es bei Immobilienkäufen lange, bis der Kaufpreis fließt. Braucht ein Fonds schnell Geld, zum Beispiel weil ein Großanleger aussteigen will, und hat der Fonds hierfür nicht ausreichend Liquidität, kann er die Anteile des Großanlegers nicht gleich zurücknehmen. Anwalt Mathias Nittel: "Der Gesetzgeber hat für solche Situationen die Möglichkeit bereitgestellt, die Rücknahme einstweilen bis maximal 2 Jahre auszusetzen, um dem Fonds die Chance zu geben, ausreichend Liquidität zu beschaffen, beispielsweise durch den Verkauf von Immobilien. Gäbe es diese Möglichkeit nicht, wäre der Fonds, wenn er nicht über ausreichend Barvermögen verfügt, also illiquide ist, ein Fall für die Insolvenz." Wie man angesichts des Umstandes, dass dieses typische Risiko offener Immobilienfonds sogar eine gesetzliche Regelung erfahren hat, von sicheren Anlagen sprechen konnte, ist für den Anlegeranwalt nicht verständlich: "Gerade die Entwicklung des Morgan Stanley P2 Value in den letzten 2 Jahren hat gezeigt, dass der Fonds für sicherheitsorientierte Anleger eben gerade nicht geeignet war. Eine Beratung, die auf die Sicherheit der Anlage abgestellt hat, war definitiv fehlerhaft."




Aussetzung der Anteilsrücknahme

Für Anleger, die ihr Kapital oder Teile davon dringend benötigen, beispielsweise weil sie damit ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise bestreiten müssen, war die seit 30. Oktober 2008 bestehende Aussetzung der Anteilsrücknahme teilweise existenzbedrohend. Anwalt Nittel: "Für solche Anleger war ein Offener Immobilienfonds nicht geeignet." Außerdem hätte auf das Risiko, für längere Zeit nicht an sein Geld zu kommen, im Rahmen der Anlageberatung hingewiesen werden müssen.


Banken, Sparkassen und Berater haben Provisionszahlungen erhalten

Dem Fondsprospekt ist zu entnehmen, dass mit dem Agio Vertriebskosten abgedeckt wurden und dass aus der Verwaltungsvergütung des Fondsmanagements Rückvergütungen an die die Berater oder beratenden Banken und Sparkassen gezahlt wurden. Für Anlegeranwalt Nittel ein wenig überraschender Umstand: "Die meisten Anleger wissen nicht, dass ihre Berater solche schmiergeldähnlichen Zahlungen erhalten!" Deshalb seien Banken und Sparkassen auch verpflichtet, die Anleger von sich aus darüber aufzuklären. Dass dies in der Vergangenheit in den allermeisten ihm bekannten Fällen nicht geschehen sei, komme die Berater nun teuer zu stehen: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Banken und Sparkassen den Anlegern bereits aus diesem Grund den mit der Anlage entstandenen Schaden ersetzen."


Verjährung droht

Offene Immobilienfonds sind Wertpapiere, so dass für Schadenersatzansprüche aus Fondskäufen in den Jahren vor 2010 grundsätzlich eine Verjährung von 3 Jahren ab dem Kaufdatum gilt, die taggenau berechnet wird. Allerdings besteht auch für Anleger, bei denen der Kauf der Anteile länger als drei Jahre zurückliegt, noch eine Chance, Schadenersatz zu erhalten. Fachanwalt Nittel: "Voraussetzung ist, dass die Bank im Rahmen der Beratung über aufklärungspflichtige Umstände vorsätzlich falsch beraten hat. Davon ist, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, auszugehen, wenn die Bank über kick-backs nicht informiert hat." Dann beginnt die Verjährung erst dann zu laufen, wenn der Anleger davon Kenntnis erlangt, dass seine Bank solche kick-backs erhalten hat.

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Datum: 02.11.2010 - 09:55 Uhr
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