Deutsche Vermögensberatung (DVAG) erklärt, was bei Berufsunfähigkeitspolicen zu beachten ist
Private Vorsorge und Absicherung ist essentiell

(firmenpresse) - Frankfurt am Main, 2. November 2010 - Viele Menschen unterschätzen das Risiko, selbst einmal berufsunfähig zu werden. Das ergab eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid und der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Bei der Frage nach den größten finanziellen Sorgen landete die Berufsunfähigkeit nur auf Platz fünf. Dabei scheidet jeder vierte Arbeitnehmer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls unfreiwillig frühzeitig aus dem Berufsleben aus.
"Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit können insbesondere für den Hauptverdiener - aber auch für seine Familie - existenzbedrohend sein. Dies gilt vor allem für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, weil es für diese gegebenenfalls nur eine relativ geringe staatliche Erwerbsminderungsrente gibt", sagt Dr. Ralf-Joachim Götz, Chefvolkswirt der DVAG. Tatsächlich liegt die volle staatliche Erwerbsminderungsrente nur bei rund 38 Prozent des Brutto-Einkommens. Das heißt, wer beispielsweise monatlich 1.400 Euro netto verdient, erhält vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit als volle Erwerbsminderungsrente nur 470 Euro. Das ergibt eine Versorgungslücke von 930 Euro zum bisherigen Netto-Einkommen. "Wer früher an später denkt, für den ist auch die private finanzielle Absicherung gegen Berufsunfähigkeit unabdingbar. Und dazu sollte professioneller Rat eingeholt werden", so Dr. Ralf-Joachim Götz. Die Finanzexperten der DVAG wissen, worauf es bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt.
Verzicht auf abstrakte Verweisungen
Der Versicherer prüft im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht, ob der Versicherte noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte, so die Experten der Deutschen Vermögensberatung. Maßgeblich ist allein der Gesundheitszustand bezogen auf den aktuell ausgeübten Beruf.
Kurze Prognose
Der Versicherer erkennt die Berufsunfähigkeit an, wenn ein Arzt sie für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert.
Rückwirkende Zahlungen
Der Versicherte erhält sein Geld rückwirkend, wenn die Berufsunfähigkeit zunächst unklar war, aber ein Arzt sie nach sechs Monaten weiter attestiert. Selbst wenn der Kunde seine Berufsunfähigkeit verspätet meldet, fließen die Zahlungen sogar bis zu drei Jahren rückwirkend.
Nachversicherungsgarantie
Des Weiteren weist die DVAG darauf hin, dass der Versicherte den Berufsunfähigkeitsschutz nachträglich aufstocken kann - ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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Datum: 02.11.2010 - 15:55 Uhr
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