Die eigene Werkstatt beauftragen trotz Werkstattbindung? Sie haben Spielraum, wenn Sie die Kondition

Die eigene Werkstatt beauftragen trotz Werkstattbindung? Sie haben Spielraum, wenn Sie die Konditionen kennen

ID: 288703
(ots) - Kasko- und Teilkasko-Tarife mit Werkstattbindung
sind in der Tat sehr günstig. Die Kehrseite der Medaille ist, dass
jeder eigene Schaden in einer der Vertrags- oder Partnerwerkstätten
der Versicherung behoben werden muss. Halten sich die Versicherten
nicht an die vertraglich vereinbarte Werkstattbindung, drohen ihnen
Strafen entweder in Form einer erhöhten Selbstbeteiligung oder in
Form einer Beteiligung am Reparaturbetrag. Die Strafen und Abzüge,
die beim Verletzen der Werkstattbindung fällig werden, sind bei jeder
Versicherung anders.

Die Unfallzeitung hat recherchiert und stellt den Verbrauchern
eine umfangreiche Liste der Konditionen der Versicherungen zur
Verfügung. Mit Hilfe unserer Liste kann der Verbraucher sowohl beim
bereits eingetretenen Schadensfall als auch im Hinblick auf eine
zukünftig abzuschließende Kasko-Versicherung kompetent entscheiden.

So ist es durchaus möglich, dass Sie doch in Ihrer Werkstatt
bleiben können, wenn der Strafabzug bei Ihrer Versicherung
geringfügig ist. Der durchschnittliche Abzug beträgt etwa 15 %, es
gibt jedoch beträchtliche Unterschiede bei den einzelnen
Versicherungen. Die Selbstbeteiligung bei der DEVK beträgt zum
Beispiel nur 150,00 Euro, bei der AXA müssen Sie 300 Euro zur
Reparatur dazu zahlen. Bei Direktline hingegen wird der gesamte
Rabatt rückgängig gemacht, wenn die Werkstattbindung nicht
eingehalten wird.

Es lohnt sich, vor einer Entscheidung mit der eigenen Werkstatt
ins Gespräch zu kommen. Bei einer kostenintensiven Reparatur ist es
durchaus möglich, dass sich die Werkstatt an den Strafkosten
beteiligt, wenn sie den Auftrag trotz Werkstattbindung erhält.

Laden Sie die Liste der Strafen und Konditionen bei
Nichteinhaltung der Werkstattbindung auf der Webseite der
Unfallzeitung herunter:



http://www.unfallzeitung.de/zeitung/kasko-mit-werkstattbindung

Die Redaktion der Unfallzeitung sendet interessierten Verbrauchern
und Fachleuten gerne auch die Gesamtliste aller
Kasko-Versicherungsbedingungen der Versicherungen auf einer CD zu.
Kontaktieren Sie uns unter info@unfallzeitung.de .



Pressekontakt:
UnfallZeitung.de
Herausgeber:
EECS LTD. Ufnaustr.17
10553 Berlin
Tel: 030 / 627 380 83
Fax: 030 / 344 30 68
E-Mail info@unfallzeitung.de
http://www.unfallzeitung.de
Director/ Vertretungsberechtiger Roberto Galifi

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Datum: 04.11.2010 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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