AGB-Fallen beim Internet-Einkauf: Viele Anbieter missachten geltende Gesetze
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Geschäftsbedingungen von knapp 60 Internet-Shops und -Diensten / 90
Prozent mit Mängeln, darunter Branchengrößen wie Amazon, Ebay, Otto
und Ryanair
Mode, Bücher, Reisen: Mit wenigen Klicks lässt sich der Einkauf im
Internet erledigen. Das kann später jedoch zu einem bösen Erwachen
führen, denn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler
Anbieter lauern zahlreiche Fallstricke. Die Fachzeitschrift
COMPUTERBILD hat das "Kleingedruckte" von 57 Shops, Fluglinien,
Reisebüros, Internet-Anbietern und Partnerbörsen im Internet geprüft.
Erschreckendes Ergebnis: Mehr als 90 Prozent boten Anlass zur Kritik,
lediglich fünf Anbieter hielten sich streng an das geltende Recht
(Heft 24/2010, ab Samstag im Handel).
Beim COMPUTERBILD-Test hatten lediglich Ikea, C&A, Buecher.de,
myToys.de und das Hotelportal HRS (alle "sehr gut") einwandfreie
Geschäftsbedingungen. Gravierende Mängel führten bei Partypoker.com,
Ryanair und dem Reiseportal Ab-in-den-urlaub.de zur AGB-Note
"mangelhaft". So finden sich bei der Fluggesellschaft Ryanair in den
AGB nicht nur viele verbraucherunfreundliche Klauseln, sondern auch
unzulässige Gebührenregelungen. Ein vergessenes Online-Ticket für
einen bezahlten Flug kostet beispielsweise 40 Euro. Auch bei
Ab-in-den-urlaub.de werden den Kunden in den AGB hohe Umbuchungs- und
Stornierungsgebühren angedroht.
Tücken haben auch die Internet-Geschäftsbedingungen beliebter
Partnerbörsen: ElitePartner (AGB-Note "ausreichend") informiert
beispielsweise nicht über Kündigungsfristen oder
Vertragsverlängerung. Sowohl Flirtcafe (AGB-Note "befriedigend") als
auch Friendscout24 (AGB-Note "ausreichend") haben das Widerrufsrecht
in ihren Geschäftsbedingungen nicht wie vorgeschrieben hervorgehoben.
Ebenfalls nur "befriedigend" sind die AGB der Online-Shops von
Bonprix und Otto. Bei beiden Shops wird es etwa dem Kunden erschwert,
sein Widerrufsrecht zu nutzen: Die Kontaktdaten sind unvollständig -
Faxnummer und E-Mail-Adresse fehlen. Ebenfalls
verbraucherunfreundlich: Falls ein bestelltes Produkt nicht lieferbar
ist, behalten sich unter anderem Bonprix und Otto vor, einen
Ersatzartikel zu schicken - und zwar ohne vorherige Rücksprache mit
dem Kunden. Aus den Geschäftsbedingungen geht außerdem nicht klar
hervor, wann der Kaufvertrag überhaupt zustande kommt.
Insgesamt tummelt sich die Crème de la Crème des deutschen
Internethandels im großen Mittelfeld mit der Note "befriedigend". So
liefert Amazon unklare Hinweise zur Datenweitergabe bei
Rechnungskauf, und die Shop-Plattform Amazon Marketplace behält sich
vor, nicht nur die Bonität des Käufers zu überprüfen, sondern auch
gleich die des Ehepartners. In den Geschäftsbedingungen des Media
Markt-Online-Shops fehlt der Hinweis auf das Produkthaftungsgesetz,
dafür findet sich dort der Satz "Erfüllungs- und Leistungsort ist der
Sitz des Verkäufers" - für den Laien nicht nur unverständlich,
sondern auch falsch. Außerdem wird dem Käufer nicht erklärt, was sich
hinter dem Wortungetüm "vertragswesentliche Pflichten" verbirgt.
Diesen Fehler gab es beispielsweise auch bei Ebay zu bemängeln.
COMPUTERBILD rät deshalb vor dem Online-Einkauf neben den
Produktangaben und Lieferfristen immer auch die ABG des Anbieters zu
prüfen. Für den Kunden besonders wichtig sind hierbei die Angaben zum
Widerrufs- und Rückgaberecht und zur Gewährleistung. Weitere "goldene
Regeln": Der Kunde sollte sich vergewissern, dass der Internet-Shop
persönliche Daten verschlüsselt überträgt und sichere Zahlungsarten
bietet - von Vorkasse und Nachnahme ist abzuraten.
Neben den ausführlichen Testergebnissen klären die
COMPUTERBILD-Experten über die größten Rechtsirrtümer zum
Online-Einkauf auf. Außerdem gibt es 15 Musterbriefe auf der
Heft-CD/DVD, mit denen Kunden unproblematisch und schnell ihr Recht
einfordern können.
Mehr Tests finden Sie unter www.computerbild.de/tests.
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Datum: 05.11.2010 - 11:12 Uhr
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