Verwechslungsgefahr bei Reifeneinlagerung / ADAC hält Formular zur Reifenkennzeichnung im Internet bereit
ID: 289706
überlässt, handelt sich dabei häufig Ärger ein. Immer wieder
berichten Mitglieder des ADAC, dass Reifen nach der Einlagerung vom
Autohaus nicht mehr aufgefunden werden können oder bei der Rückgabe
Beschädigungen aufweisen. Die Juristen des Clubs haben deshalb ein
Formular entwickelt, das ab sofort im Internet unter
www.adac.de/reifeneinlagerung abrufbar ist.
In dieses Formular werden Einzelheiten der eingelagerten Reifen
wie zum Beispiel Hersteller, Modellbezeichnung, Größe etc.
eingetragen. So können Verwechslungen ausgeschlossen und "verlorene"
Reifen leichter wieder aufgefunden werden. Ferner wird in dem
Formular dokumentiert, ob die Reifen und Felgen Beschädigungen oder
Besonderheiten aufweisen. Dadurch lassen sich Streitigkeiten bei
Rückgabe der Reifen vermeiden. Das Protokoll sollte möglichst
vollständig ausgefüllt, von beiden Seiten unterschrieben und
sorgfältig vom Kunden aufbewahrt werden. Aber auch wenn sich der
Reifenwechselbetrieb weigern sollte, das Protokoll zu unterschreiben,
sind die Informationen des Formulars für den Eigentümer der Reifen
wertvoll. Die wenigsten Autofahrer können nach einem halben Jahr noch
genau sagen, welche Reifen sie zum Einlagern weggegeben haben.
Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Maximilian Maurer
Tel.: +49(0)89 76 76 2632
Email: maximilian.maurer@adac.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.11.2010 - 12:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 289706
Anzahl Zeichen: 1627
Kontakt-Informationen:
Stadt:
München
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 284 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verwechslungsgefahr bei Reifeneinlagerung / ADAC hält Formular zur Reifenkennzeichnung im Internet bereit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADAC (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).