Bundesrat stimmt Verbesserungen bei DDR-Opferrente zu
ID: 290020
Bundesrat stimmt Verbesserungen bei DDR-Opferrente zu
Nach bisherigem Recht erhalten Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR auf Grundlage des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro, wenn sie eine mit der rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erlitten haben und wirtschaftlich beeinträchtigt sind. Hierbei gilt eine Einkommensgrenze, bei der auch das Kindergeld als Einkommen zu berücksichtigen ist. Dies führt dazu, dass die Grenze zuweilen überschritten wird und somit kein Anspruch auf die Opferrente besteht.
Auf Vorschlag des Bundesrates sieht das vom Bundestag verabschiedete Gesetz nun vor, dass künftig das Kindergeld nicht mehr dem Einkommen des Anspruchsberechtigten, sondern dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist. Außerdem gibt es einen Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder. Jede zulässige und angemessene betriebliche Altersvorsorge wird zudem vom Einkommen abgezogen. Künftig löst auch die zwangsweise Unterbringung in einem Heim für Kinder und Jugendliche die Rechtsfolgen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes aus. Zudem wurden die Antragsfristen einheitlich im Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen - außerhalb des Rehabilitierungszusammenhangs begangenen - Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind, erhalten jedoch zukünftig keine Opferrente mehr. Hintergrund dieser ebenfalls vom Bundesrat angeregten Änderung ist, dass die Opferrente der besonderen Würdigung und Anerkennung des Widerstandes ehemaliger politischer Häftlinge gegen das SED-Unrechtsregime dienen soll. Straftäter, deren Taten auch nach bundesdeutschem Recht strafwürdig sind, haben daher keine Ansprüche.
Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 05.11.2010 - 17:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 290020
Anzahl Zeichen: 2820
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 259 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesrat stimmt Verbesserungen bei DDR-Opferrente zu"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesrat (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).