Handlungsfreiheit bayerischer Kommunen
ID: 290022
Handlungsfreiheit bayerischer Kommunen
m auch auf europäischer Ebene verfolgten Ziel der Deregulierung klar zuwider. Mit einem Wort: Neue Regelungen auf europäischer Ebene sind hier nicht erforderlich."
Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan zur Stärkung des EU-Binnenmarktes (''Single Market Act'') vorgestellt. Darin werden auch gesetzgeberische Maßnahmen angekündigt, die ein formelles Verfahren für die Vergabe von so genannten Dienstleistungskonzessionen vorschreiben. Diese sind häufig die vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit kommunaler Stellen mit Privaten beim Betrieb öffentlicher Einrichtungen. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten bei Dienstleistungskonzessionen müssen die Gemeinden aber bei der Vergabe der Leistungen und der Gestaltung der Verträge möglichst flexibel sein. Herrmann: "Ich halte es für unvertretbar, vor allen im Bereich des öffentlichen Rettungsdienstes, die bewährten rechtlichen Rahmenbedingungen in Frage zu stellen und ihnen durch komplizierte europäische Regelungen die Grundlage zu entziehen. Der Einsatz der Hilfsorganisationen hat sich bislang bestens bewährt. Sie sind seit Jahrzehnten eine tragende Säule im integrierten System der Hilfeleistung und Gefahrenabwehr im nichtpolizeilichen Bereich."
Nach der Überzeugung Herrmanns würden durch neue europäische Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen das mit dem Vertrag von Lissabon verfolgte Ziel einer Stärkung der kommunalen Handlungsfreiheit in der Daseinsvorsorge unterlaufen und der Bestand bewährter und miteinander verzahnter Hilfeleistungssysteme gefährdet. In seinem Schreiben bittet Herrmann daher Barnier eindringlich, auf solche unnötigen und bürokratischen Neuregelungen zu verzichten.
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Von Frank Uferkamp">
Datum: 05.11.2010 - 17:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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