Burn out - die unterschätzte Gefahr der Berufsunfähigkeit
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Burn out – die unterschätzte Gefahr der Berufsunfähigkeit
Kaum einer redet über psychische Erkrankungen, aber viele sind betroffen. Sogar Fußballprofi Oliver Kahn litt trotz seines großen Erfolgs und hohen Ansehens in der Bevölkerung am Burn-out-Syndrom.
Gerade bei besonders stressigen und verantwortungsvollen Tätigkeiten wie z. B. Managern besteht ein hohes Burn-Out-Risiko. Aber auch normale Berufsgruppen sind betroffen. Vergegenwärtigt man sich nur einmal den normalen Alltag eines Erwerbstätigen, ergibt sich daraus gerade einmal höchstens zwei Stunden zum „leben“. Nach zehn Stunden Arbeitszeit, rechnet man Mittagspause und Pendelfahrten dazu, und zwei Stunden für Körperpflege und Essen, sowie Haushaltstätigkeit bleibt nach durchschnittlich sieben bis acht Stunden Schlaf kaum Zeit zur Auslebung der eigenen Persönlichkeit. Mit anderen Worten die Freizeit bleibt schon bei normal Erwerbstätigkeiten zwangsläufig auf der Strecke. Nicht ohne Folgen!
Burn-out-Syndrom und Depressionen sind wie ein Fass das zum Überlaufen gebracht wird, bei dem man den Ernst der Lage auch erst erkennt, wenn es zu spät ist.
Insgesamt gesehen ist jeder vierte Erwerbstätige früher oder später von einer dauerhaften oder vorrübergehenden Berufsunfähigkeit betroffen. Was den meisten darüber hinaus auch nicht bewusst ist: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt nur noch bei vollkommener Erwerbsunfähigkeit, die sehr selten vorliegt. Da jedoch bereits das Vorliegen der Berufsunfähigkeit zu einer deutlichen Senkung des Lebensstandards führt (schließlich kann nicht mehr der bisher ausgeübten Tätigkeit nachgegangen werden, sondern häufig wird auch das mühsame angesparte Vermögen neben dem psychischen Wohlbefinden aufgezehrt), sollte auch die Berufsunfähigkeit abgesichert sein.
Auf Grund der sich summierenden finanziellen Einbüßen, die mit der Berufsunfähigkeit einher gehen, sollte aber jeder Erwerbstätige genauso über eine BU-Versicherung wie über ein Haftpflichtversicherung verfügen, da die Folgen im Versicherungsfall vergleichbar sein können.
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Datum: 07.11.2010 - 11:19 Uhr
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