Insolvenz in England UK: Risiko bei Anerkennung der Restschuldbefreiung bzgl. Privatinsolvenz?

Insolvenz in England UK: Risiko bei Anerkennung der Restschuldbefreiung bzgl. Privatinsolvenz?

ID: 291664

englandinsolvenz24.de: Privatinsolvenz England UK: Kann die Restschuldbefreiung verweigert werden?Insolvenz in England/England Insolvenz mit Risiko?englandinsolvenz24.de klärt auf.



(firmenpresse) - (Englandinsolvenz24.de), 9.11.2010, London/Frankfurt/Berlin. Die Insolvenzagentur Englandinsolvenz24 reagiert mit dieser Informationsmitteilung auf vermehrte Anfragen, nach der die PrivatInsolvenz in England (UK) in Deutschland bezüglich der Restschuldbefreiung von deutschen Gerichten häufig nicht anerkannt würde. Dazu Julian Berger von Englandinsolvenz24: "Dies ist tatsächlich möglich, gleichzeitig aber sehr unwahrscheinlich. Ein Kläger müsste lückenlos vor Gericht nachweisen, dass der Insolvente seinen Wohnsitz nur rechtsmissbräuchlich nach England verlegt hätte". Normalerweise gilt immer die deutsche Insolvenzverordnung (InsVO), nach der die englische Restschuldbefreiung automatisch in Deutschland anerkannt wird. Und im Falle des Zweifels an der Wohnsitzverlegung gilt das Urteil des BGH, nachdem "anerkennenswerte Gründe für den Wohnsitzwechsel" ausreichen, um die Restschuldbefreiung vor Gericht beanstandungslos akzeptieren zu lassen. Fraglich bleibt in jedem Fall, welcher potenzielle Kläger, in der Regel ein Gläubiger, den sehr schwierigen, kosten- und zeitintensiven Weg der Klageerhebung geht. Zum einen wegen der ungewissen Aussicht auf Erfolg vor Gericht. Und wenn der Erfolg sich doch einstellen sollte: der Insolvente verfügt ja über nichts mehr, was sich pfänden ließe.
Julian Berger von Englandinsolvenz24: " Nach unserer Erfahrung ist dieser Fall die absolute Ausnahme. Er liegt im Promille-Bereich, und dann auch nur bei Insolventen, die ohnehin schon viele Fehler bei ihrem Insolvenzverfahren in England (UK) gemacht haben. Bei unseren Mandanten ist dieser Fall noch nie eingetreten". Deshalb gilt nach wie vor: in 12 Monaten schuldenfrei - und der Start in ein neues, sorgenfreies weil schuldenbefreites Leben starten. Erstkontakt Englandinsolvenz24.de: 0800 - 140 15 17 oder contact@englandinsolvenz24.de



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

England Insolvenz 24 ist eine Insolvenzagentur. Sie arbeitet für deutsche und österreichische Klienten, die in England ein privates Insolvenzverfahren anstreben, um in den Genuss der englischen Restschuldbefreiung nach 12 Monaten zu gelangen. Die Dienstleistung beginnt mit einem ausführlichen Vorgespräch, in dem geklärt wird, ob ein englisches Insolvenzverfahren für den Interessenten überhaupt in Frage kommt. Analysiert wird die familiäre, finanzielle, vermögens- und schuldenbezogene, ggf. auch betriebswirtschaftliche Situation des Interessenten. Wenn englandinsolvenz24.de sich entschließt, ein Mandat anzunehmen, so sind sich die Experten sicher, dass nach spätestens 18 Monaten (6 Monate Lebensmittelpunkt UK und 12 Monate Restschuldbefreiungsphase) der Erfolg eingetreten ist - und der Mandant schuldenfrei in ein neues Leben starten kann. Ist ein Mandat angenommen, so sichert das Unternehmen die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Insolvenzantrag in England: die Schaffung des Lebensmittelpunktes vor Ort.
Gemeinsam wird dann der englische Insolvenzantrag bearbeitet, eine Gläubigerliste aufgestellt, dann folgt der gemeinsame Gang zum zuständigen Insolvenzgericht bzw. anschließend zum Insolvenzverwalter (Official Receiver), und zum Schluß auf Wunsch alle Schritte zur Re-Integration in Deutschland (www.englandinsolvenz24.de).

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PresseKontakt / Agentur:

Englandinsolvenz24.de
Julian Berger
2 Lansdowne Row, Suite 192,
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London
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.11.2010 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Julian Berger
Stadt:

London


Telefon: 0800 140 15 17

Kategorie:

Finanzwesen


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