Riester-Rente: Mit Mindestbeitrag noch zu Weihnachten die maximalen staatlichen Steuergeschenke sich

Riester-Rente: Mit Mindestbeitrag noch zu Weihnachten die maximalen staatlichen Steuergeschenke sichern

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Sicherheit, Kosten und Rendite: Tarifcheck24.de rät, vor dem Vertragsabschluss Riester-Renten online zu vergleichen



Riester-Rente: Mit Mindestbeitrag noch zu Weihnachten die maximalen staatlichen Steuergeschenke sichRiester-Rente: Mit Mindestbeitrag noch zu Weihnachten die maximalen staatlichen Steuergeschenke sich

(firmenpresse) - Hamburg, 10. November 2010 - Dass das staatliche Rentenversicherungssystem vor dem finanziellen Kollaps steht, bezweifelt kaum noch ein Experte. Jeden Monat wird mehr Geld an die Rentner ausgezahlt, als von den Beitragszahlern eingezahlt wird. Der Staat kann die Löcher schlicht nicht mehr stopfen. Gerade junge Menschen sollten deshalb einen Teil ihres Einkommens unbedingt in die private Vorsorge investieren. Die 2001 eingeführte "steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge", nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester kurz als "Riester-Rente" bezeichnet, lohnt sich für viele Verbraucher. Denn es winken stattliche staatliche Zulagen und Steuergeschenke. Jan Schust, Geschäftsführer von Tarifcheck24, eines der führenden unabhängigen Versicherungs- und Finanzportale (www.Tarifcheck24.de), rät daher: "Wer noch bis Ende 2010 einen Riester-Renten-Vertrag abschließt und den Mindesteigenbeitrag einzahlt, kann noch dieses Jahr maximal von staatlicher Förderung profitieren."

Noch bis zum Jahresende online vergleichen, vorsorgen und die staatlichen Zuschüsse sichern

Wer noch in diesem Jahr einen Riester-Renten-Vertrag abschließt, kann für 2010 die Sparbeträge in voller Höhe steuerlich geltend machen. Die steuerliche Förderung steht grundsätzlich jedem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu sowie Beamten, Angestellten im öffentlichen Dienst, versicherungspflichtigen Selbstständigen, Handwerkern, Landwirten und deren Ehegatten. Ebenso haben Eltern im Erziehungsurlaub sowie Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen der Riester-Förderung.

Unerlässlich ist es, vor dem Abschluss die Kosten und die Rendite der Versicherungen zu vergleichen, um zu einem fairen Preis langfristig abgesichert zu sein. Auf dem Markt gibt es eine verwirrende Vielzahl von Riester-Produkten. Grundsätzlich bietet so gut wie jede Bank oder Sparkasse Riester-Produkte an. Hier können auch die Vertragsabschlüsse vorgenommen werden. Allerdings sollte man dabei bedenken, dass die Banken ausschließlich ihre eigenen Produkte vertreiben - eine bittere Erfahrung, die viele Verbraucher während der Finanzkrise beispielsweise mit Lehman-Zertifikaten ihrer Hausbank gemacht hatten. Aufgrund der Vielzahl lohnt sich deshalb ein Vergleich, denn auch bei der staatlich geförderten Riester-Rente können sich die Konditionen unterscheiden. Eine gute Möglichkeit bietet dabei das Internet mit unabhängigen Finanz- und Versicherungsvergleichen, wie sie beispielsweise Tarifcheck24 auf www.tarifcheck24.com/riester-rente.html kostenlos anbietet. In kürzester Zeit kann man hier einen guten Vergleich starten und sich für ein Produkt entscheiden.



Welche Anlageformen der Riester-Rente werden gefördert?

Ein wesentliches Element der Riester-Rente ist, dass nur die Anlagemöglichkeiten staatlich gefördert werden, die nach sehr präzisen Kriterien zertifiziert sind. Dies beinhaltet die Garantie, dass mindestens die eingezahlten Beträge plus der staatlichen Zulage ausbezahlt werden und dass die Rente lebenslang laufen muss. Ein zusätzlicher Pluspunkt der Riester-Rente ist, dass das angesparte Vermögen weder gepfändet noch auf die Sozial- oder Arbeitslosenhilfe angerechnet werden darf. Es gibt auf dem privaten Markt eine breite Palette von Riester-zertifizierten Produkten. Am häufigsten sind die Anlageformen private Rentenversicherung, Banksparplan, Fondssparplan oder Bausparvertag. Die Förderung selbst orientiert sich an der Höhe der individuellen Sparleistung und setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Der Grundzulage, der Kinderzulage und der Möglichkeit der Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug.

Die Grundzulage beträgt 154 Euro. Hinzu kommt eine Kinderzulage in Höhe von mindestens 185 Euro pro Kind. Voraussetzung hierfür ist, dass für das Kind zumindest ein Monat lang im förderfähigen Jahr Kindergeld bezogen wurde. Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss ein Mindestsparbeitrag geleistet werden. Dieser beläuft sich auf vier Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommen. Gleichzeitig haben Riester-Sparer die Möglichkeit, im Rahmen der Einkommensteuererklärung einen Sonderausgabenabzugsbetrag geltend zu machen. "So ermöglicht es die Riester-Rente gerade kinderreichen Familien sowie Beziehern geringer Einkommen, eine gute private Vorsorge zu finanzieren", sagt Finanzexperte Schust.

Vor allem für junge Menschen ist die staatliche Unterstützung bares Geld wert. Durch die staatliche Vorsorgezulage, die entsprechenden Steuervorteile und den Zinseszins wird die Riester-Rente für den Versicherten von Jahr zu Jahr attraktiver. Aus einem früheren Einstieg in die private Vorsorge resultieren daher wesentlich höhere Erträge im Alter. Je länger man "riestert", desto mehr Geld bekommt man am Ende ausgezahlt. Darüber hinaus spendiert der Staat Studenten und Berufseinsteigern eine Extrazulage in Form einer Startprämie. Auch noch im Alter kann man mit dem Sparen beginnen und sich mit den Zulagen, die der Staat gibt, eine schöne Altersabsicherung anlegen.

Alle Informationen rund um die Riester-Rente finden Sie auf www.tarifcheck24.com/riester-rente-info.html

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Datum: 10.11.2010 - 17:55 Uhr
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