BGH-Entscheidung: Bahnstromversorgung fällt unter das Energiewirtschaftsgesetz

BGH-Entscheidung: Bahnstromversorgung fällt unter das Energiewirtschaftsgesetz

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BGH-Entscheidung: Bahnstromversorgung fällt unter das Energiewirtschaftsgesetz



(pressrelations) - EnWG ersetzt Regulierung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz

(Karlsruhe, 10. November 2010) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gestern die Rechtsbeschwerde der DB Energie gegen einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16. Dezember 2009 zurück gewiesen. Damit ist entschieden, dass die Nutzung des Bahnstromnetzes nicht mehr nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), sondern nach dem Energiewirtschafts-gesetz (EnWG) zu regulieren ist.

DB Energie wird die zur Umsetzung der BGH-Entscheidung erforderlichen Schritte umgehend einleiten. Dr. Hans-Jürgen Witschke, Geschäftsführer DB Energie: "Die Bahnstromversorgung ist und war kein regulierungsfreier Raum. Mit diesem Beschluss wird ein bestehendes Regulierungssystem durch ein anderes abgelöst. Wir bedauern, dass hiermit der Ansatz der bisher einheitlichen Regulierung bei der Nutzung der elektrifizierten Schieneninfrastruktur verworfen wird. Während die Schienenwege und Bahnhöfe nach Eisenbahnrecht reguliert werden, fällt die Nutzung des Bahnstromnetzes mit dieser Entscheidung unter das energierechtliche Regulierungsregime."

Das EnWG ist auf die Versorgung von ortsansässigen (stationären) Stromverbrauchern aus Haushalten, Industrie und Gewerbe zugeschnitten, die Strom mit einer Frequenz von 50 Hertz beziehen. Bahnstromkunden benötigen hingegen Strom mit einer Frequenz von 16,7 Hertz und sind als Eisenbahnverkehrsgesellschaften im Personen- wie Güterverkehr in ganz Deutschland und in Europa unterwegs. Künftig wird die mobile Eisenbahnstromversorgung auf Basis eines Rechtssystems reguliert werden, das hierfür eigentlich nicht geschaffen worden ist. Die damit erforderlichen Anpassungen werden starke Veränderungen ? insbesondere auch für die Eisenbahnverkehrsunternehmen ? mit sich bringen. So sieht das EnWG beispielsweise umfassende Meldeverfahren vor, die bislang nicht notwendig sind. Außerdem kann erheblicher zusätzlicher Aufwand durch die Umstellung der IT auf das neue Regulierungsregime entstehen, der sich auch auf die Netzentgelte auswirken dürfte.




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Datum: 10.11.2010 - 18:15 Uhr
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