N1 European Filmproduktions GmbH&Co.KG Gerichte verurteilen Banken zu Schadenersatz wegen unterlassener Aufklärungüber Kickbacks
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Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zahlreiche rechtskräftige Gerichtsentscheidungen machen den geschädigten Anlegern jetzt Hoffnung, Schadenersatz zu erlangen. "In den bislang zu Gunsten der Anleger entschiedenen Fällen war ausschlaggebend, dass die Banken, die ihren Kunden im Rahmen von Beratungsgesprächen die Beteiligung schmackhaft gemacht haben, nicht darüber aufgeklärt haben, dass sie für den Vertrieb der Anteile Provisionen erhalten", sagt Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, der betroffene Fondsanleger vertritt. Über derartige Rückvergütungen (Kickbacks) müssen Banken jedoch aufklären, damit der Kunde erkennen könne, ob und in welchem Maße die Beratungsempfehlung durch das eigene Interesse der Bank, möglichst hohe Provisionsumsätze zu erzielen, beeinflusst sei. Geschieht dies nicht, sind die Banken den Anlegern zum Schadenersatz verpflichtet.
Verjährung der Schadenersatzansprüche droht
Doch nicht nur über die Provisionsinteressen wurde nicht aufgeklärt. Auch Risiken der Fondsbeteiligung wurden vielfach verschwiegen: "In zahlreichen Fällen wurde die Filmfondsbeteiligung als risikolose, sichere Geldanlage empfohlen", weiß Anwalt Nittel von seinen Mandanten. Das völlige Scheiterns des Fondskonzepts zeigt, dass dies eine falsche Versprechung war. Da der Fonds bereits im Jahre 2007 aufgelöst wurde, drohen Schadenersatzansprüche, die sich auf die falsche Information über die angebliche Sicherheit der Geldanlage stützen, zum Jahresende 2010 zu verjähren. Für Anleger N1 European Film Produktions-GmbH & Co. KG ist es daher allerhöchste Zeit, zur Sicherung der Schadenersatzansprüche vor der drohenden Verjährung Klage zu erheben.
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Datum: 12.11.2010 - 09:31 Uhr
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