Saarland - Tierschutz-Verbandsklage: Regierungsentwurf enthält Mängel

Saarland - Tierschutz-Verbandsklage: Regierungsentwurf enthält Mängel

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Tierschutz-Verbandsklage: Regierungsentwurf enthält Mängel



(pressrelations) - Anfang Oktober hat die saarländische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für anerkannte Tierschutzverbände auf Landesebene vorgelegt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und sein Landesverband haben jetzt dem saarländischen Umweltministerium eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt und kritisieren den Entwurf als Mogelpackung.

So sieht der Gesetzentwurf vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen zuerst
das Umweltministerium als oberste Tierschutzbehörde des Landes schriftlich über den vermuteten Verstoß der Vollzugsbehörde gegen geltendes Tierschutzrecht informieren müssen. Klage kann nur dann eingereicht werden, wenn der Verstoß nicht innerhalb von drei Monaten nach der Beschwerde behoben wurde.
Urteilt jedoch das Umweltministerium, die Beschwerde sei gegenstandslos, kann die Tierschutzinstitution diese Entscheidung nicht gerichtlich überprüfen lassen.

"Damit fällt der ganze Entwurf in sich zusammen, denn genau für diesen Konflikt brauchen wir das Klagerecht", so Rolf Borkenhagen, Vorsitzender des Landesverbandes. Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes ergänzt: "Wenn Behörden Tierschutzrecht nicht durchsetzten, so hat das Umweltministerium schon heute die Pflicht, die Vollzugsdefizite abzustellen und muss nicht durch klagebefugte Tierschutzorganisationen in seiner Durchsetzungskraft gestärkt werden".

Die Tierrechtler können den Gesetzentwurf nur dann mittragen, wenn die Entscheidung des Umweltministeriums auf Nicht-Vorliegen eines Rechtsverstoßes ebenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Außerdem müsste in den Entwurf aufgenommen werden, dass außer Landestierschutzorganisationen auch die jeweils bundesweit tätigen Dachorganisationen das Klagerecht erhalten können, da Tierschutzrecht Bundesrecht sei.

Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Erst sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden ? sozusagen als Anwalt der Tiere ? tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. Bremen etablierte es als erstes.



Gesetzesentwurf: http://www.tierschutzwatch.de/index.php?Itemid=6 option=com_zoo view=category category_id=72
Die Stellungnahme der Verbände kann über die Pressestelle angefordert werden.


Kontakt: Pressestelle Bundesverband ? Stephanie Elsner, Tel.: 05237 - 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 12.11.2010 - 13:15 Uhr
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