Kompetente Hilfe nach dem Verkehrsunfall

Kompetente Hilfe nach dem Verkehrsunfall

ID: 295938
(ots) - Kompetente Hilfe nach einem unverschuldeten
Verkehrsunfall muss für den geschädigten Autofahrer gewährleistet
sein. Dies gelte sowohl für den Reparaturbetrieb als auch für den
unabhängigen Kfz-Sachverständigen und qualifizierten Rechtsanwalt,
sagte ein Sprecher des Deutschen Kfz-Gewerbes am Samstag in Bonn.
Anlässlich des 4. Forums "Schaden und Technik" wies er darauf hin,
dass viele Kfz-Betriebe gut beraten seien, wegen der oftmals
vielschichtigen Sachlage nach einem Unfall den Kunden das Hinzuziehen
eines verkehrsrechtlich tätigen Anwalts zu empfehlen. Außerdem
erwarte jeder Autofahrer zu Recht, dass sein Fahrzeug nach einem
Unfall kompetent instand gesetzt werde. Es müsse sowohl optisch als
auch technisch einwandfrei sein und dürfe auf keinen Fall ein
Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellen.

Aufgrund der immer komplexeren Werkstoffe und Fertigungstechniken
würden an die Kfz-Betriebe steigende Anforderungen bei der
Instandsetzung von Unfallfahrzeugen gestellt. "Deshalb müssen
Reparaturbetriebe in erheblichem Umfang in die Ausbildung der
Mitarbeiter und in die Ausstattung ihrer Betriebe investieren", so
der Sprecher. Und auch die Kfz-Sachverständigen seien gefordert. Wer
sich nicht selbst mit neuen Instandsetzungsmethoden beschäftige, sei
nicht mehr in der Lage, an modernen Fahrzeugen einen Schaden
sachgerecht festzustellen. Dies gelte besonders auch für den Umgang
mit Hochvoltfahrzeugen. Auch wenn die Elektromobilität derzeit noch
eine relativ geringe Bedeutung besitze, würden künftig viele
Reparaturbetriebe mit der Instandsetzung von Hybrid-, Elektro- oder
Bremsstoffzellenfahrzeugen befasst sein.

Die technisch bedingten höheren Anforderungen an die
Schadenfeststellung und die Unfallschadeninstandsetzung würden in
einem offensichtlichen Widerspruch zu den Bemühungen diverser


Versicherer stehen, die Stundenverrechnungssätze der Kfz-Betriebe zu
reduzieren. "Fahrzeugsicherheit gibt es nicht zum Ramschpreis, sie
darf keinesfalls zugunsten nicht kostendeckender Partnerverträge
geopfert werden", so der Sprecher.



Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher,
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270, Mail: presse@kfzgewerbe.de

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Datum: 13.11.2010 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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