Warnung vor unnützer Eintragung in Gewerbeauskunftdateien

Warnung vor unnützer Eintragung in Gewerbeauskunftdateien

ID: 296718
Warnung vor unnützer Eintragung in GewerbeauskunftdateienWarnung vor unnützer Eintragung in Gewerbeauskunftdateien

(firmenpresse) - Dubiose Briefkastenfirmen und einige perfide Geschäftsleute habe eine neue Masche gefunden wie sie Unternehmer abzocken können.
Die Rede ist von Eintragungen in Gewerbeauskunftsdateien.
Diese Unternehmen verschicken ein Angebot zur Eintragung ihres Unternehmens in eine Gewerbeauskunftsdatei, wobei nur kleingeschrieben erläutert wird, dass es sich um ein Angebot und nicht um ein Behörde- und/oder Kammerschreiben handelt.
Die Aufmachung dieser Schreiben ist mit einem behördlichen Brief zum verwechseln ähnlich. Unter anderem wir durch Barcode und Mitteilungen die größer und unterstrichen sind, darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Schreiben bereits schon früher an sie versandt wurde, wodurch die ganze Sache einen noch behördlicheren Charakter bekommt (Mahnung). Außerdem bezeichnen sich diese Unternehmen allesamt "Gewerbeauskunft-Zentrale".
Die Gegenleistung für 39,85 EUR im Monat, zweijährige Bindungsfrist (954,40 EUR), die sie für ein Abo dieser Unternehmen haben, ist verschwindend gering. Es wird ein Eintrag getätigt, Arbeitsaufwand 5 Minuten und Ihre Daten gespeichert. Kein schlechter Verdienst in der Minute (190,88 EUR), da werden selbst Topmanager blass!
Damit sie einen Anhaltspunkt haben bei einer 40-Stundenwoche würde das ein Monatseinkommen von 1.832.448,-- EUR bedeuten.
Auch die AGBs sind nur auf Abzocke ausgerichtet, da wird mitgeteilt, dass diese Unternehmen jederzeit die gespeicherten Daten an Dritte weitergeben dürfen (Daten werden verkauft), geworben wird das meistens mit der Schufa, um seriös zu wirken.

Wir die Geschäftsleitung der Firma Zeitgeist FinanzManagement KG raten Ihnen, sofern sie ein Opfer dieser Gesellschaften geworden sind:
1.) Nichts bezahlen, Widerruf einlegen und Vertrag anfechten.
2.) Sollte eine Mahnung kommen sich auf den Widerruf berufen.
3.) Beim gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einlegen .
4.) Bei Anwaltsschreiben gleiche Verfahrenweise wie unter Punkt 3.


Im Regelfall werden dann diese Firmen von Ihnen ablassen, vor allem wenn sie mit einer Anzeige wegen Betrugs respektive arglistige Täuschung drohen. Wobei die arglistige Täuschung schwer nachzuweisen ist.
Unser Unternehmen ist an einer ehrlichen und transparenten Vertragswelt interessiert, sollten sie Erfahrungen mit diesen oder anderen Abzockmethoden haben wenden sie sich vertrauensvoll an uns.

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Die Zeitgeist FinanzManagement KG analysiert und wertet Ihre persönliche Situation nach dem 2+2 Prinzip aus. 2 Stunden Analyse und Auswertung plus 2 Stunden Beratung ergibt ihre optimierte Steuer- und Finanzzukunft.



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Datum: 15.11.2010 - 16:00 Uhr
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