Erster Jahresausgleich im Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich
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Erster Jahresausgleich im Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich
Bonn - Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat heute die Zuweisungen an die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich) im Jahresausgleich 2009 endgültig festgestellt. Gleichzeitig wurden die Korrekturbeträge im Risikostrukturausgleich bis 2008 sowie die Korrekturbeträge im Risikopool bis 2008 ermittelt (Altverfahren).
"Für die Krankenkassen bewegt sich der Jahresausgleich entgegen den von bestimmten Kritikern geäußerten Befürchtungen im Rahmen der Erwartungen. Die Effekte sind zum größten Teil in den Rechnungsergebnissen der Krankenkassen bereits richtig vorweggenommen", erläutert der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner.
Seit dem 1. Januar 2009 erhalten die Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Diese Zahlungen wurden als Abschlagszahlungen geleistet. Nun, nach Vorlage der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Krankenkassen, wurden die Zahlungen für das Jahr 2009 endgültig festgestellt.
Insgesamt werden den Krankenkassen 166,8 Mrd. Euro zugewiesen. Hinzu kommen 121,3 Mio. Euro aufgrund der sogenannten "Konvergenzklausel", die übermäßige regionale Belastungen vermeiden soll. Diesen Zuweisungen stehen Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 166,2 Mrd. Euro gegenüber. Die Zuweisungen verteilen sich auf die Kassenarten wie folgt:
AOK: 64,1 Mrd. ?
BKK: 28,4 Mrd. ?
VdEK: 57,5 Mrd. ?
IKK: 11,2 Mrd. ?
KBS: 5,7 Mrd. ?
GKV: 166,9 Mrd. ?
Die Zuweisungen von 166,9 Mrd. Euro dienen zu 93,6 % der Deckung der standardisierten Leistungsausgaben, zu 5,4 % der Deckung der Verwaltungsausgaben und zu 0,5 % der Deckung von Satzungs- und Ermessensleistungen. Die Konvergenzmittel machen 0,1 % der Zuweisungen aus. Der Rest (0,4 %) wird als mitgliederbezogene Erhöhung der Zuweisungen ausgezahlt, denen im Jahr 2009 keine Ausgaben gegenüberstehen.
PRESSESPRECHER Tobias Schmidt
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Datum: 17.11.2010 - 22:45 Uhr
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