Rentenfinanzen stabil

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Rentenfinanzen stabil



(pressrelations) - Bundeskabinett beschließt Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2010

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf des Berichts der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung ? insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren - für das Jahr 2010 beschlossen.Der Bericht zeigt: Die Rentenfinanzen sind stabil. Sie haben sich dank der Rentenreformen und der erfolgreichen Krisenpolitik deutlich besser entwickelt, als zu erwarten war.

Für Ende 2010 geht der Bericht von einem Finanzpolster von 18 Milliarden Euro in der Rentenkasse aus. Das entspricht 1,1 Monatsausgaben der Rentenversicherung und übertrifft die Schätzungen von Ende 2009 um 1,8 Milliarden Euro.

Die Nachhaltigkeitsrücklage wird in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter aufwachsen. Nach den jetzt vorliegenden Berechnungen wird sie im Jahr 2013 den oberen Rand von 1,5 Monatsausgaben bzw. ca. 24 Milliarden Euro erreichen, so dass der Beitragssatz von 19,9 Prozent bis dahin stabil bleiben und dann 2014 auf voraussichtlich 19,3 Prozent abgesenkt werden kann, was einer Entlastung der Unternehmen und Beitragszahler um ca. sechs Milliarden Euro jährlich entspräche.

Aufgrund der guten Finanzlage sind in den kommenden Jahren durchgängig positive Rentenanpassungen möglich. Nach den Modellrechnungen (keine Prognosen, Vorhersagen oder Versprechen) könnten die Renten bis zum Jahr 2024 um insgesamt gut 29 Prozent ansteigen. Dies entspricht einer rein rechnerischen durchschnittlichen Steigerungsrate von knapp 1,9 Prozent pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern - das ist die Größe, die das Leistungsniveau der Rentenversicherung bezeichnet - sinkt von 51,7 Prozent im Jahr 2010 auf 47,3 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 46,2 Prozent im Jahr 2024 ab.

Nach den gesetzlichen Vorschriften darf der Beitragssatz im 15-jährigen Vorausberechnungszeitraum des jeweils aktuellen Rentenversicherungsberichts bis zum Jahr 2020 nicht höher als 20 Prozent und danach nicht höher als 22 Prozent sein. Das Sicherungsniveau vor Steuern muss im selben Zeitraum bis zum Jahr 2020 mindestens 46 Prozent und danach mindestens 43 Prozent betragen. Diese Grenzwerte gewährleisten, dass die älteren Generationen auf eine angemessene Absicherung im Alter vertrauen können, ohne dass die jüngeren Generationen überfordert werden. Die Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts zeigen, dass die Beitragssatz- und Niveausicherungsgrenzen eingehalten werden.



Der Rentenversicherungsbericht 2010 macht deutlich: Die Rentenfinanzen sind stabil. Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung. Der Rückgang des Sicherungsniveaus macht es jedoch für jeden einzelnen erforderlich, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, um den Lebensstandard des Erwerbslebens auch im Alter halten zu können. Die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die angebotenen staatlichen Fördermöglichkeiten können und sollen hierzu genutzt werden.

Gemeinsam mit der betrieblichen und der staatlich geförderten privaten Zusatzvorsorge bildet die umlagefinanzierte gesetzliche Rente ein starkes, zukunftsfestes Alterssicherungssystem. Während Renten und privates Altersvorsorgevermögen in vielen anderen Ländern durch die Kapitalmarkturbulenzen stark geschmälert wurden, sind in Deutschland durch das Drei-Säulen-Modell die Risiken wirksam minimiert und die Renditechancen besser austariert.


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Datum: 17.11.2010 - 23:45 Uhr
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