Neuer Kodex der Versicherer: Endlich kundengerechte Beratung?

Neuer Kodex der Versicherer: Endlich kundengerechte Beratung?

ID: 298800

Der Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) hat einen Verhaltenskodex erarbeitet, der die Kundeninteressen in den Vordergrund undüberhöhte Provisionen auf das Abstellgleis stellt. Jens Heidenreich vom LV-Doktor-Team (www.lv-doktor.com) kann diesen Kodex nur begrüßen.



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(firmenpresse) - Zehn Punkte umfasst der Kodex und das Ziel nennt eine GDV-Sprecherin gegenüber dem "manager magazin" ganz klar beim Namen: "Ziel des Kodex ist es, Exzessen im Vertrieb entgegenzuwirken". Die 470 Verbandsmitglieder sollen das Papier unterschreiben und damit zustimmen, dass sie wirklich bedarfsgerecht beraten.

Beratung: endlich bedarfsgerecht

Ein Punkt ist beispielsweise das "Abwerben" sowie das "Umdecken" - bei diesen Praktiken liegt es oft nahe, dass diese provisionsorientiert im Sinne des Beraters geschehen. "Denn werden alte Verträge beitragsfrei gestellt bzw. gekündigt und wieder ähnliche Verträge abgeschlossenen, steht eindeutig nicht der Kundennutzen sonder allein der Provisionsgedanke im Vordergrund. Denn pro Abschluss kassiert der Berater einen Vergütung", so Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG und Leiter des LV-Doktor-Projektes, der bereits seit Jahren für eine gerechtere und vor allem bedarfsorientierte Beratung der Verbraucher kämpft. Heidenreich geht davon aus, dass die neuen Regeln des GDV auch eine Antwort auf das LV-Doktor-Projekt sind.

LV-Doktor deckt auf: bis zu 20 Lebensversicherungen abgeschlossen

LV-Doktor ist auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert und fordert für die Verbraucher alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen von den Versicherungen zurück. Jens Heidenreich dazu: "Dabei erleben wir es immer wieder, dass sich bei uns Menschen melden, denen bereits mehrfach in regelmäßigen Abständen zu dem Abschluss einer neuen Lebensversicherung geraten wurde - einer unserer LV-Doktor-Kunden hatte sogar ganze 20 Verträge auf seinen Namen abgeschlossen. In solchen Fällen ist klar: die Berater waren eindeutig provisionsorientiert."

Geld zurück mit LV-Doktor

Das LV-Doktor-Team begrüßt den neuen Verhaltenskodex des GDV daher sehr und hofft, dass die Regeln auch wirklich umgesetzt werden. Verbraucher, die möglicherweise in der Vergangenheit nicht bedarfsgerecht beraten wurden und nun mit ihrer Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden sein sollten, können sich jederzeit gern bei dem LV-Doktor-Team melden. Entweder per E-Mail an info@lv-doktor.de im Internet unter www.lv-doktor.de oder telefonisch unter 0345 - 47224 3000.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über LV-Doktor
LV-Doktor (www.lv-doktor.de) erwirbt die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch ist LV-Doktor in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich in einem Verfahren durchzusetzen. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen.
LV-Doktor übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und trägt das komplette Prozesskostenrisiko. Das Ziel von LV-Doktor ist es, möglichst alle Beiträge von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.

Über die proConcept AG
Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 60.000 Menschen. Diese setzt die proConcept AG in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher, durch.

Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008 und ISO 14001:2004.



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proConcept AG
Jens Heidenreich
Konstanzer Str. 37
CH-827
Tägerwilen
medien(at)proconcept.ag
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http://www.proconcept.ag



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.11.2010 - 09:55 Uhr
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