Steuererstattung bei 88% der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Steuererstattung bei 88% der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

ID: 299016

Steuererstattung bei 88% der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit



(pressrelations) - DEN - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten 88,2% der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2006 eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Datengrundlage dieser Ergebnisse ist die Einkommensteuerstatistik 2006 - diese konnte wegen der langen Abgabefristen der Einkommensteuererklärungen erst jetzt berechnet werden.

Aufgrund von Abweichungen zwischen der veranlagten Steuerschuld und den vorab geleisteten Lohnsteuerzahlungen erhielten 11,9 Millionen Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine Steuererstattung. 1,1 Millionen Steuerpflichtige mussten eine Nachzahlung leisten. Bei 506 000 Steuerpflichtigen entsprachen die vorab geleisteten Steuerzahlungen der festgesetzten Einkommensteuer.

Die durchschnittliche Steuererstattung lag bei 823 Euro. Insgesamt 7,3 Millionen Steuerpflichtige erhielten eine Steuererstattung zwischen 100 und 1 000 Euro, 3,2 Millionen bekamen mehr als 1 000 Euro zurück. Bei 1,4 Millionen Personen betrug die Erstattung weniger als 100 Euro.

Sofern es zu einer Nachzahlung kam, lag diese im Durchschnitt bei 882 Euro. 666 000 Steuerpflichtige mussten zwischen 100 und 1 000 Euro nachzahlen, 173 000 Personen mussten mehr als 1 000 Euro nachträglich an den Fiskus überweisen. Bei 239 000 Steuerpflichtigen betrug die Nachzahlung weniger als 100 Euro.

Insgesamt erstatteten die Finanzämter den Steuerpflichtigen Einkommensteuern in Höhe von 9,8 Milliarden Euro und erhoben Nachzahlungen von 950 Millionen Euro.

Nicht betrachtet werden Steuerpflichtige, die außer Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitaleinkünften weitere Einkünfte wie zum Beispiel aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung erzielt haben. In diesen Fällen liegen keine Informationen über die geleisteten Vorauszahlungen vor.


Weitere Auskünfte gibt:
Stefan Dittrich,
Telefon: (0611) 75-4124,


E-Mail: einkommensteuer@destatis.de

Herausgeber: (c) Statistisches Bundesamt, Pressestelle Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
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Datum: 18.11.2010 - 12:15 Uhr
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