Verbot des betäubungslosen Schlachtens ? Türkei zeigt der Bundesregierung wie es geht
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Verbot des betäubungslosen Schlachtens ? Türkei zeigt der Bundesregierung wie es geht
In seinem Schreiben an Bundesministerin Ilse Aigner und an die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag verurteilt der Bundesverband die Untätigkeit der Bundesregierung. Schon 2007 habe sie der Bundesrat aufgefordert, das betäubungslose Schlachten zu verbieten, im Februar 2010 erneuerte die Länderkammer ihren Beschluss, die Bundesregierung habe jedoch nicht gehandelt, urteilt der Bundesverband Menschen für Tierrechte.
Nachdem nun sogar ein Ursprungsland des betäubungslosen Schlachtens Deutschland demonstriere, dass die Elektrobetäubung vor dem Schächtschnitt in Einklang mit der Religion stehe, verlangen die Tierrechtler mit allem Nachdruck die unverzügliche Umsetzung des Bundesratsbeschlusses. In diesem fordert der Bundesrat, Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten nur dann zu erteilen, wenn der Antragsteller nachweist,
- dass zwingende Religionsvorschriften für betäubungsloses Schlachten vorliegen und
- der Schlachtprozess bei vollem Bewusstsein dem Tier nicht mehr Schmerzen und Leiden zufügt als unter Betäubung.
Der Bundesverband betont, dass auch die Bundestagsfraktionen verpflichtet seien, jetzt alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des § 4a Absatz 2 Nummer 2 Tierschutzgesetz umgehend umgesetzt werde.
Gesetzentwurf des Bundesrates, Drucksache 17/1226: www.tierschutzwatch.de
Link direkt:
http://www.tierschutzwatch.de/index.php?Itemid=2 option=com_zoo view=category category_id=85
Kontakt:
Pressestelle ? Stephanie Elsner, Tel.: 05237 ? 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de
Pressemitteilung: Menschen für Tierrechte ? Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. 18.11.2010
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Datum: 18.11.2010 - 19:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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