Außerordentliche ACS-Hauptversammlung genehmigt zweckgebundene Kapitalerhöhung für HOCHTIEF-Angeb

Außerordentliche ACS-Hauptversammlung genehmigt zweckgebundene Kapitalerhöhung für HOCHTIEF-Angebot

ID: 300092
(ots) -

- Kapitalerhöhung wurde mit einer Mehrheit von 99,52 Prozent
genehmigt
- Kapitalerhöhung ist zweckgebunden für HOCHTIEF-Tauschangebot
- Aktien werden gegen Sacheinlage von HOCHTIEF-Aktien ausgegeben
- ACS erwartet begrenzte Nutzung der Kapitalerhöhung; im Rahmen
des Angebotsprozesses für HOCHTIEF nicht benötigte Aktien
werden nicht emittiert

Die Aktionäre der Grupo ACS (ACS, Actividades de Construcción y
Servicios, S.A.) haben heute im Rahmen einer außerordentlichen
Hauptversammlung in Madrid mit einer Mehrheit von 99,52 Prozent des
vertretenen Aktienkapitals eine zweckgebundene Kapitalerhöhung
genehmigt. 77,04 Prozent des stimmberechtigten Kapitals waren
anwesend.

Die geplante Kapitalerhöhung soll ACS die Flexibilität verleihen,
angemessen auf denkbare Szenarien bis zum erfolgreichen Abschluss des
geplanten öffentlichen Angebots für HOCHTIEF zu reagieren.

ACS ist bereits seit fast vier Jahren Ankeraktionär bei HOCHTIEF
und beabsichtigt, ihre Beteiligung an HOCHTIEF längerfristig auf
knapp über 50 Prozent zu erhöhen.

Eigenschaften der Kapitalerhöhung

Einziger Zweck der Kapitalerhöhung ist die Bereitstellung von
Aktien für den Tausch von HOCHTIEF-Aktien gegen ACS-Aktien. Das
Volumen der zweckgebundenen Kapitalerhöhung ist auf 50 Prozent des
bestehenden Aktienkapitals (157 Millionen ACS-Aktien) begrenzt.

Die neuen Aktien werden gegen Sacheinlage von HOCHTIEF-Aktien
während der Laufzeit des Angebots ausgegeben. Bezugsrechte sind für
diese Aktien ausgeschlossen.

ACS beabsichtigt, einen großen Teil der HOCHTIEF-Aktien im
Streubesitz zu belassen und zunächst eigene Aktien zur
Angebotsbefriedigung zu verwenden. Deshalb muss die Kapitalerhöhung
nach Einschätzung von ACS, wenn überhaupt, nur in begrenztem Umfang


eingesetzt werden.

Es ist geplant, im Rahmen des Angebotsprozesses für HOCHTIEF nicht
benötigte Aktien auch nicht zu emittieren.

Zeitlicher Ablauf

Nach Genehmigung durch die BaFin wird das offizielle
Übernahmeangebot in Übereinstimmung mit dem deutschen
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) abgegeben und auch
unter: http://www.acs-offer.com veröffentlicht.

ACS geht davon aus, dass die Annahmefrist Ende November beginnt
und ist zuversichtlich, dass das Angebot in seiner Gesamtheit bis
Ende Januar 2011 erfolgreich abgeschlossen sein wird.

Die Bedingungen des Angebots entsprechen früheren Angaben und
werden unverändert bleiben.

Weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot finden Sie
unter http://www.acs-offer.com .

Über Grupo ACS

Grupo ACS (Actividades de Construcción y Servicios, S.A.) mit Sitz
in Madrid, Spanien, ist ein globaler Marktführer im Bereich
Infrastrukturentwicklung. 2009 erwirtschaftete die Gruppe einen
Umsatz von insgesamt 15.606 Millionen Euro. ACS beschäftigt über
146.000 Mitarbeiter in 41 Ländern. Das Unternehmen ist an der Börse
in Madrid notiert.

Safe Harbour Statement

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von
HOCHTIEF-Aktien dar. Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von ACS-Aktien dar. Die
endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Angebot
betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der
Angebotsunterlage mitgeteilt. Der Bieter behält sich vor, in den
endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Angebots
von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und
Inhabern von HOCHTIEF-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
öffentlichen Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese
bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten
werden.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen wird dieses öffentliche Angebot
- auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel
oder Instrumente des inländischen oder internationalen
Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder
Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse in den USA
oder Japan - weder unmittelbar noch mittelbar in den USA, Japan oder
jeder anderen Rechtsordnung unterbreitet werden, in der dies einen
Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Daher ist der
Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen
auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung,
oder Übermittlung in den oder in die oder aus den USA oder Japan
ausgeschlossen.

Die ACS-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des
US Securities Act 1933 oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde
eines Einzelstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA oder
nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften
Japans registriert. Aus diesem Grund dürfen die ACS-Aktien,
vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA, Japan oder
anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen
Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Aus den gleichen
Gründen dürfen die ACS-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen,
auch nicht an Personen in den USA oder Japan verkauft oder diesen
angeboten werden.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in
Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können ACS oder
für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Angebots vor,
während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar
HOCHTIEF-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen
abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die
ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein
Optionsrecht auf HOCHTIEF-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über
die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten
Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden
veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung
erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen im
Hinblick auf ACS, HOCHTIEF und die erweiterte Gruppe. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und
Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse
beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist.
ACS weist darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine
Zusicherung einer zukünftigen Wertentwicklung darstellen und dass die
tatsächlichen Unternehmensergebnisse, die Finanzlage, die
Liquiditätslage sowie die Entwicklung des Industriezweigs, in dem ACS
und HOCHTIEF tätig sind, wesentlich von der Darstellung oder der
Andeutung in der zukunftsgerichteten Aussage abweichen kann. Die in
die Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum
Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher
Regelungen wird ACS zukunftsgerichtete Aussagen - sei es auf Grund
von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem
Grund - weder aktualisieren noch öffentlich korrigieren.



Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Deutsche und internationale Medien:

Dr. Phoebe Kebbel
Hering Schuppener Consulting
Tel.: +49 (0) 69-921874-77
Mobil: +49 (173) 2862110
pkebbel@heringschuppener.com

Oda Wöltje
Hering Schuppener Consulting
Tel.: +49 (0) 69-921874-47
Mobil: +49 (151) 15176631
owoeltje@heringschuppener.com

Investor Relations:
Grupo ACS
Avda. Pío XII, nº 102
28036 Madrid
Spain

Tel: + 34 91 343 92 00
Fax: +34 91 343 94 56
e-mail: infogrupoacs@grupoacs.com

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Datum: 19.11.2010 - 16:09 Uhr
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