Gebäudeversicherung - richtig reagieren bei Prämienanpassung oder Kündigung
Die Kündigung oder Beitragsanpassung der Gebäudeversicherung flattert ins Haus. Was ist nun zu tun?

(firmenpresse) - Seit einiger Zeit ist klar geworden, dass in der Gebäudeversicherung nicht mehr kostendeckend gewirtschaftet werden kann. Die Schäden in diesen Bereich haben in den letzten Jahren nicht zuletzt auch wegen unstetiger Unwelteinflüsse und Wetterkapriolen stark zugenommen. Bereits jetzt arbeiten die Versicherer mit einer Schadensquote von 112 Prozent. Das bedeutet, dass für jeden eingenommenen Euro mittlerweile 1,12 Euro für die Schadensabwicklung aufgewendet wird. Eine Prämienanpassung ist daher unumgänglich.
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Letztendlich wird sich die Gebäudeversicherung auch von den Kunden trennen wollen, die eine hohe Schadensquote verursachen. Eine Kündigung wird dem einen oder anderen Gebäudebesitzer vermutlich ins Haus flattern. Bei einer Beitragsanpassung hat der Versicherungsnehmer selber ein Sonderkündigungsrecht. Er kann innerhalb einer bestimmten Frist die bestehende Gebäudeversicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Hier ist ein Vergleich lohnenswert. Unbedingt muss man aber nachfragen, ob die Leistungen zumindest wie in der alten Versicherung angeboten werden.
Wer eine Kündigung von der Gebäudeversicherung bekommt, muss nun schnell reagieren. Oftmals ist es sinnvoll, den Vertrag mit geänderten Konditionen fortzuführen. Denn wird eine Kündigung erst einmal wirksam, ist es schwierig, einen neuen Versicherer zu finden. Und ohne Gebäudeversicherung steht die persönliche Altersvorsorge auf ziemlich wackeligen Füßen. Also lieber in der Zukunft ein paar Euro mehr zahlen (und wenn es auch 100 Euro im Jahr sind), als ganz ohne Versicherungsschutz zu bleiben. Viele Schäden, z. B. Wasserschäden, haben auch einfache Ursachen, die man vielleicht auch im Laufe der Zeit durch Reparatur oder Instandsetzung in den Griff kriegen kann.
Eine Prämienanpassung im Bereich der Gebäudeversicherung sind bisher vorgesehen bei der SV-Versicherung (hier vermutlich rund 18 Prozent), bei der DEMA und bei der R+V Versicherung. Eine Erhöhung ist nach Gesellschaftsangaben bei der Basler, Janitos, Ammerländer, InterRisk oder Zürich Gruppe nicht vorgesehen. Ob dieses tatsächlich so Bestand hat wird im Laufe der kommenden Wochen sicherlich sehen.
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Datum: 22.11.2010 - 15:55 Uhr
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