Man braucht Geld bis zum letzten Atemzug

Man braucht Geld bis zum letzten Atemzug

ID: 301267

Wer denkt nicht darüber nach wie es wohl in 40 Jahren mit den Pensionen aussieht. Man hofft als Arbeiter immer das Beste. Doch wer kann uns Arbeitnehmern garantieren, dass in einigen Jahrzehnten noch genug Geld da ist, um die Pensionen auszahlen zu können. Es wird alles Mögliche spekuliert und das Resultat ist nicht immer erfreulich. Also sollte man als intelligenter Mensch privat für die Altersvorsorge sorgen. Denn wie heißt es so schön? Wer sich auf den Vater Staat verlässt, der ist verlassen.



(firmenpresse) - Oft ist man aus finanziellen Gründen gezwungen seine Lebensversicherung verkaufen zu müssen. Es können oft aus familiären Gründen die monatlichen Raten nicht mehr bezahlt werden. Wenn man seine Lebensversicherung verkaufen will, so sollte man sich von allen Kaufinteressenten ein Angebot vorlegen lassen. Man möchte aus seiner Versicherungspolice so viel als nur möglich an Gewinn herausschlagen. Eine Lebensversicherung verkaufen ist deshalb ratsamer als eine Kündigung derselben, da hier Stornogebühren anfallen und die Schlussgewinnanteile werden auch nicht bezahlt.

Sein ganzes Leben verbringt man mit der Sorge, wie komme ich durch den nächsten Monat, durchs kommende Jahr. Man will endlich Ruhe und Gelassenheit verspüren. Das ist jedoch nur möglich wenn man fleißig vorgesorgt hat. So ähnlich wie die Eichhörnchen im Herbst. Sie müssen auch durch den kargen Winter kommen und deshalb müssen Nüsse für die Vorratskammer gesammelt werden. So ist es auch beim Menschen. Solange er arbeitsfähig ist, muss er an das Morgen denken und dafür Sorge tragen, dass er im Ruhestand ein gutes Leben führen kann.

Erst im Rentenalter erfolgt die Auszahlung der Rürup Rente und dann in Form von einer Rente. Laut Sozialgesetzbuch handelt es sich beim angesparten Geld nicht um ein „verwertbares Vermögen“. So kann bei der Ansparphase das Geld der Rürup Rente nicht gepfändet werden. Bei der Rürup Rente kann vor Rentenbeginn der Rürup Renten-Vertrag nicht aufgelöst werden. Ist der Vertag vor der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II abgeschlossen worden, dann ist er nicht auf diese Leistungen anzurechnen.


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Bereitgestellt von Benutzer: Ulysses
Datum: 22.11.2010 - 19:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Banken


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.11.2010

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