Verwaltungsgericht Oldenburg weist Klagen gegen Naturschutz an der Ems ab
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Verwaltungsgericht Oldenburg weist Klagen gegen Naturschutz an der Ems ab
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 14. Januar 2010 auf Vorlage des Verwal-tungsgerichts Oldenburg die auch bislang von Bund und Ländern vertretene Rechtsauffassung bestätigt. Demnach sind bei der Erstellung des Netzes "Natura 2000" sowohl im Rahmen der Gebietsmeldung wie der Erstellung der Gemeinschaftsliste allein naturschutzfachliche Kriterien maßgebend. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat nun auf der Grundlage dieses Urteils die Klagen der Kommunen und des Unternehmens abgewiesen. Alle Beteiligten, seien es Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Behörden erhalten damit eine verlässliche Planungsgrundlage. Kommunale und wirtschaftliche Interessen können im Rahmen des Gebietsmanagements angemessen berücksichtigt werden.
Das Gebiet "Unterems und Außenems" war vom Land Niedersachsen als mögliches Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt und der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden. Der Bundesrat hatte im Juni 2007 seiner Aufnahme in den von der Kommission vorgelegten Entwurf einer Gemeinschaftsliste zugestimmt. Im Rahmen der im Februar 2008 erhobenen Klage der Stadt Papenburg hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg im Mai 2008 beschlossen, den Europäischen Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens anzurufen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Berufung gegen die Entscheidungen zugelassen.
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Datum: 22.11.2010 - 19:45 Uhr
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