Verkauf von Lebensversicherungen sichert Liquidität für Existenzgründung
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Durch den Verkauf oder die Beleihung einer vorhandenen Lebensversicherung können Existenzgründer teure Bankkredite umgehen und den Start in die Selbstständigkeit finanzieren.
Doch bereits an diesem Punkt scheint für viele der Traum von der Selbständigkeit zu platzen.
Vor allem seit Einführung des Terminus Basel II und III sind nur wenige Banken bereit, eine Finanzierung unter dem Aspekt der Existenzgründung zu vergeben.
Glücklicherweise gibt es noch alternative Kreditquellen, aus denen Selbständige und Gewerbetreibende schöpfen können.
Wer zum Beispiel eine Lebensversicherung besitzt, hat die Möglichkeit, diese auf dem Zweitmarkt zu verkaufen und so einfach an die notwendige Finanzierung zu kommen.
Den so genannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen, auf dem sich Unternehmen befinden, die Policendarlehen sowie den Ankauf derselben anbieten, gibt es seit dem Jahr 1999.
Über die Vorteile eines solchen Verkaufs informiert das Fachportal http://www.lebensversicherung-verkaufen.net/ auf seinen Seiten.
Der Verkauf ist ein sehr guter Kompromiss zur Kündigung der Lebensversicherung. Zum einen erhält der Versicherungsnehmer mehr Geld zum anderen bleibt die Hinterbliebenenabsicherung erhalten. Stirbt der Versicherte vor Laufzeitende, erhält der Bezugsberechtigte die Todesfallleistung.
Von welchen Vorteilen profitieren Existenzgründer beim Policenverkauf:
- weder SCHUFA-Abfrage noch SCHUFA-Eintrag notwendig
- höhere Auszahlung als durch Kündigung beim Versicherer
- Stornogebühren entfallen
- Steuervorteile
- Todesfallleistung bleibt in der Regel bestehen
Können alle Policen verkauft werden?
Nein. Zweitmarktanbieter kaufen nur Kapitallebens- oder Rentenversicherung an, Direktversicherungen und fondsgebundene Policen sind nicht geeignet.
Die zu verkaufende Kapitallebensversicherung bzw. die Rentenversicherung muss einen Mindestrückkaufswert von 10.000 Euro sowie eine Restlaufzeit 15 bis 25 Jahre vorgegeben (Restlaufzeit ist vom Anbieter abhängig).
Fallen beim Verkauf von Lebensversicherungen Steuern an?
Alle Verträge, die nach dem Jahr 2004 geschlossen wurden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Altpolicen von vor 2005 können allerdings nur dann steuerfrei verkauft werden, wenn sie eine Haltedauer von mindestens 12 Jahren vorweisen. Versteuert wird die Differenz zwischen den gezahlten Prämien und dem Verkaufserlös.
Alternativ kann eine vorhandene Lebensversicherung auch beliehen werden.
Welche Vorteile ein solches Policendarlehen gegenüber einem Bankkredit aufweist und weshalb es ohne Schufa-Abfrage oder Bonitätsauskunft erhältlich ist, wird hier erklärt:
http://www.lebensversicherung-verkaufen.net/lebensversicherung-beleihen/
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Datum: 23.11.2010 - 14:31 Uhr
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