Spitzentechnologien - Nicht nur Akademiker sind gefragt
ID: 302558
In den Spitzentechnologiebranchen arbeiten besonders viele
hochqualifizierte Beschäftigte. Ihr Anteil an allen Mitarbeitern ist
in den vergangenen Jahren schneller gestiegen als in den
Gebrauchstechnologiebereichen. Neben Akademikern sind vor allem gut
ausgebildete Facharbeiter gefragt.
Ein prägnantes Beispiel dafür ist die Pharmazeutische Industrie,
die im Vergleich zu anderen Hightech-Sparten einen noch höheren
Fachkräftebedarf hat: Die Zahl der Beschäftigten mit beruflicher
Ausbildung erhöhte sich in der Pharmazeutischen Industrie von 2005
bis 2008 um 2,1 Prozent; in den Spitzentechnologiesektoren insgesamt
legte die Zahl im gleichen Zeitraum um lediglich 1,2 Prozent zu.
Die starke Nachfrage der Hightech-Unternehmen nach qualifizierten
Kräften schlägt sich auch in der Entlohnung nieder: Während ein
Arbeitnehmer in der Gebrauchstechnologie im Durchschnitt etwa 18
Prozent mehr verdient als im Verarbeitenden Gewerbe, gibt es in den
Spitzentechnologien knapp 26 Prozent und in der Pharmabranche sogar
fast 29 Prozent mehr Gehalt - einerseits, weil mehr Akademiker
beschäftigt werden, andererseits aber auch, weil alle gut
ausgebildeten Mitarbeiter generell besser bezahlt werden.
Jasmina Kitanović: Beschäftigungsstrukturen in
hochinnovativen Branchen, in: IW-Trends 4/2010
Pressekontakt:
Gesprächspartnerin im IW:
Dr. Jasmina Kitanović, Telefon: 0221 4981-813
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.11.2010 - 11:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 302558
Anzahl Zeichen: 1612
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 317 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Spitzentechnologien - Nicht nur Akademiker sind gefragt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Institut der deutschen Wirtschaft Köln - IW Köln pm52-spitzentechnologien.pdf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).